Informationen über Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Die T.W.O. Technische Werke Osning GmbH ist gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 2, Anlage 3 Nr. 1 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie § 12 Nr. 2 der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verpflichtet, Informationen bereitzustellen, wie ihre über Webseiten und mobilen Anwendungen erbrachten Dienstleistungen die Barrierefreiheitsanforderungen nach dem BFSG und der BFSGV erfüllen.
Mit diesen Informationen kommen wir unserer gesetzlichen Verpflichtung nach und erläutern nachfolgend, wie wir die Vorgaben zur Barrierefreiheit auf den Webseiten https://two.de/ und https://lindenbad.de/ , in der mobilen Anwendung TWO-App „Ladestrom“ und im Online-Portal https://portal.two.de/ umsetzen.
1. Umfang der Barrierefreiheit
Die T.W.O. Technische Werke Osning GmbH gestaltet ihre Webseiten https://two.de/ und https://lindenbad.de/ , die mobile Anwendung und das Online-Portal im Einklang mit den Vorgaben des BFSG sowie der BFSGV barrierefrei und berücksichtigt dabei den Stand der Technik.
Folgende Inhalte fallen gemäß § 1 Absatz 4 BFSG nicht in den Anwendungsbereich des BFSG sowie der BFSGV:
- aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden;
- Dateiformate von Büro-Anwendungen, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden (z.B. Dokumente zum Download);
- Online-Karten und Kartendienste, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen barrierefrei zugänglich in digitaler Form bereitgestellt werden (z.B. Anfahrt über Google Maps);
- Inhalte von Dritten, die von dem betreffenden Wirtschaftsakteur weder finanziert noch entwickelt werden noch dessen Kontrolle unterliegen (z.B. Baustellenkarte & Störungsauskunft);
- Inhalte von Webseiten und mobilen Anwendungen, die als Archive gelten, da ihre Inhalte nach dem 28. Juni 2025 weder aktualisiert noch überarbeitet werden (z.B. Newsmeldungen & Kontakt-Ausgaben).
2. Beschreibung der Dienstleistungen
Die auf den Webseiten https://two.de/ und https://lindenbad.de/ , in der mobilen Anwendung TWO-App „Ladestrom“ und dem Online-Portal https://portal.two.de/ angebotenen Dienstleistungen dienen
- der Informationsbereitstellung über das Unternehmen, den Bäderbetrieb, die angebotenen Tarife/Produkte
- der Bereitstellung von Informationen für die Kontaktaufnahme zur T.W.O. Technische Werke Osning GmbH
- der Kontaktaufnahme zur T.W.O. Technische Werke Osning GmbH über Kontaktformulare und Buchungsformulare
- dem Abschluss von Verträgen über folgende Produkte und Dienstleistungen: Netzanschlussverträge, Energielieferverträge (Stromlieferungen, Gaslieferungen), Ladestromverträge und Kursbuchungen
3. Maßnahmen zu Verbesserung der Barrierefreiheit
Um die Nutzung des Online-Portals https://portal.two.de/ für alle Personen so barrierefrei wie möglich zu gestalten, haben wir ein Tool integriert, das es den Nutzenden ermöglicht, die Darstellung der Website individuell anzupassen.
Sie können das Tool im Onlineportal jederzeit über das Symbol der digitalen Barrierefreiheit am Bildschirmrand aktivieren und Ihre bevorzugten Einstellungen vornehmen. Über das Tool können unter anderem folgende Einstellungen vorgenommen werden:
- Aktivierung eines reduzierten Designs zur optimierten Darstellung
- Aktivierung eines Kontrastmodus schwarz/weiß
- Ausblenden aller Bilder
- Steuerung der Schriftgröße
- Steuerung der Zeichenabstände
Diese Funktionen helfen insbesondere Personen mit Beeinträchtigungen des Sehvermögens, die Inhalte des Kundenportals besser wahrzunehmen.
Falls Sie weitere Unterstützung benötigen oder Feedback haben, kontaktieren Sie uns gerne unter info@two.de.
4. Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen
Vom BFSG umfasste Dienstleistungen müssen gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 1 BFSG die Barrierefreiheitsanforderungen der BFSGV erfüllen.
Gemäß Nr. 2 der Anlage 3 zum BFSG können wir harmonisierte Normen und technische Spezifikationen mit Bezug auf Barrierefreiheit von Webseiten und Apps, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, vollständig oder in Teilen anwenden, um den Anforderungen zur Informationserteilung zu entsprechen. Bei Produkten und Dienstleistungen, die harmonisierten Normen oder Teilen davon entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird nach § 4 BFSG vermutet, dass sie die Anforderungen der nach § 3 Absatz 2 BFSG zu erlassenden Rechtsverordnung erfüllen, soweit diese Anforderungen von den betreffenden Normen oder von Teilen dieser Normen abgedeckt sind. Die für Webseiten und Apps öffentlicher Stellen anwendbare Norm ist die EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Bis die auf unsere Dienste anwendbare, aktuell noch in Erarbeitung befindliche harmonisierte Norm veröffentlicht wird, wenden wir die Vorgaben der EN 301 549 auf unsere Webseiten und Apps entsprechend an.
Unsere über die Webseiten https://two.de/ und https://lindenbad.de/ , in der mobilen Anwendung TWO-App „Ladestrom“ und im Online-Portal https://portal.two.de/ erbrachten und vom BFSG betroffenen Dienstleistungen sind mit der EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 vereinbar, soweit deren Vorgaben mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit nach dem BFSG übereinstimmen.
Die Ausnahmen von der Anwendbarkeit des BFSG sind unter Ziffer 1 dieser Erklärung dargestellt.
Unsere Webseiten https://two.de/ und https://lindenbad.de/ , die mobile Anwendung TWO-App „Ladestrom“ , das Online-Portal https://portal.two.de/ und die dort bereitgestellten Dienstleistungen sind damit auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet worden.
5. Informationen zu Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen
Die Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen, die wir auf unserer Webseite verwenden, entsprechen den Vorgaben der EN 301 549 sowie der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in entsprechender Anwendung.
6. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt.
Die Vereinbarkeit mit den Anforderungen des BFSG und der BFSGV wurde zuletzt am 27.06.2025 durch TRUST Communications GmbH geprüft.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 27.06.2025 überprüft.
7. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
T.W.O.
Technische Werke Osning GmbH
Gartnischer Weg 127
D-33790 Halle in Westfalen
Telefon: 05201 858-0
Telefax: 05201 858-210
E-Mail: info@two.de
Kontaktformular: two.de/kontakt
8. Schlichtungsverfahren
Ein Verbraucher ist gemäß § 34 Absatz 1 BFSG berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 16 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes anzurufen, wenn ein vom BFSG betroffenes Produkt oder eine Dienstleistung nicht die Vorgaben des BFSG und der BFSGV einhält und der Verbraucher das Produkt oder die Dienstleistung deshalb nicht oder nur in eingeschränkter Weise nutzen kann. Gemäß § 34 Absatz 2 BFSG kann darüber hinaus bei der Schlichtungsstelle nach § 16 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes ergänzend auch ein Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens zur außergerichtlichen Beilegung einer Streitigkeit aus einem Verbrauchervertrag oder über das Bestehen eines solchen Vertragsverhältnisses gestellt werden.
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit:
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030/2757240–0
Telefax: 030/2757240–69,
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Homepage: http://www.schlichtungsstelle-energie.de
9. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle.
Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: mlbg@ms.sachsen-anhalt.de