EmpfehlungsbonusTeilnahmebedingungen
Nähere Informationen
Allgemeine Richtlinien
Das Bonusprogramm der T.W.O. Technische Werke Osning GmbH (TWO) beginnt am 01.03.2026 und endet am 31.12.2026. Es handelt sich um eine freiwillige Bonusleistung der TWO. Auch bei vollständiger Erfüllung aller Voraussetzungen besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung oder Auszahlung eines Bonus. Die TWO behält sich vor, das Bonusprogramm jederzeit ganz oder teilweise einzustellen, zu ändern oder zu ergänzen. Maßgeblich für die Prüfung ist die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Fassung der Bedingungen. Die Bewilligung des Bonus erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge und im Rahmen der verfügbaren Mittel. Ein Anspruch auf Berücksichtigung besteht nicht. Die Prüfung der Anträge sowie der Erfüllung der Bedingungen des Bonusprogramms erfolgt durch die TWO. Werden die Voraussetzungen nicht oder nicht vollständig erfüllt, setzt sich die TWO mit dem*der Antragsteller*in in Verbindung.
Bei falschen Angaben, Missbrauch oder einem Verstoß gegen die Bedingungen des Bonusprogramms behält sich die TWO das Recht vor, den Bonus nicht auszuzahlen oder einen bereits ausgezahlten Bonus ganz oder teilweise zurückzufordern. Der Bonus ist nicht übertragbar und darf ausschließlich für den beantragten Zweck verwendet werden. Eine Mehrfachgewährung eines Bonus für denselben Zweck ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
a. Bezuschusst wird der Abschluss eines neuen Sondervertrages TWO Strom Fix oder TWO Erdgas Fix durch eine Neukundin oder einen Neukunden, sofern der Vertrag nicht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist widerrufen wird und der Lieferbeginn vor dem 31.12.2026 liegt. Eine rückwirkende Teilnahme ist ausgeschlossen.
b. Die Höhe des Bonus beträgt jeweils 100 € für die werbende Kundschaft sowie 100 € für die geworbenen Neukundschaft.
c. Als Neukundin oder Neukunde gilt, wer in den vergangenen zwölf Monaten in der jeweiligen Sparte (Strom oder Gas) an derselben Verbrauchsstelle nicht durch die TWO, sondern durch einen anderen Energieversorger beliefert wurde. Voraussetzung ist somit ein bestehendes Vertragsverhältnis mit einem Drittanbieter im genannten Zeitraum. Neuanmeldungen sowie Umzüge, bei denen eine erstmalige Belieferung oder ein Wechsel der Verbrauchsstelle erfolgt, sind von diesem Programm ausgeschlossen.
d. Antragsberechtigt sind Kundinnen und Kunden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits von der TWO mit Energie beliefert werden.
e. Die Überweisung des Bonus erfolgt circa 30 Tage nach Lieferbeginn.
f. Als Nachweis gilt die Auftragsbestätigung der Neukundin oder des Neukunden. Pro geworbene Person wird pro Sparte (Strom/Gas) nur eine Prämie ausgezahlt, auch wenn mehrere Verträge abgeschlossen werden.
g. Es können beliebig viele Neukundinnen und Neukunden geworben werden. Selbstwerbung ist ausgeschlossen.
h. Die werbende Person darf mit der geworbenen Person nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben.
i. Mitarbeitende der TWO sind nicht teilnahmeberechtigt.
j. Mit der Antragsstellung bestätigt die Bestandskundin oder der Bestandskunde, dass die personenbezogenen Daten der Neukundschaft mit deren Einverständnis verarbeitet werden.





