TWO-Förderung zum Klimaschutz
Nähere Informationen
Allgemeine Richtlinien
Dieses Förderprogramm beginnt mit dem 01.01.2026, endet am 31.12.2026 und ist eine freiwillige Leistung der T.W.O. Technische Werke Osning GmbH. Aus diesem Grund besteht (auch bei Erfüllung aller Kriterien) kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung des Zuschusses. Die TWO behält sich vor, das Förderprogramm jederzeit einzustellen und die Förderbedingungen abzuändern. Die Fördersumme steht unter Finanzierungsvorbehalt und ist auf einen Gesamtbetrag von 30.000 € im Jahr 2026 begrenzt. Maßgeblich für die Bewilligung ist die Reihenfolge der Antragseingänge.
Bei einem Verstoß gegen die Bedingungen behält sich die TWO eine Rückforderung des Zuschusses vor.
- Eine zum Nachweis vorgelegte Rechnung, welche den Kauf der Sache bzw. die abgeschlossene Handwerkarbeiten belegt, muss auf den*die Antragsteller*in ausgestellt sein. Rechnungen, die von natürlichen Personen ausgestellt sind, können nicht berücksichtigt werden. Privatverkäufe sind somit grundsätzlich ausgeschlossen. Contracting-Modelle der TWO sind förderfähig.
- Das Anschaffungs- bzw. Rechnungsdatum und das Förderjahr (2026) müssen identisch sein.
- Der Antrag wird nach Kauf der Sache und bzw. oder Fertigstellung der Anlage gestellt.
- Die anschließende Prüfung zur Erfüllung der Förderbedingungen erfolgt durch die TWO. Werden die Bedingungen nicht erfüllt, setzt sich die TWO mit der*dem Antragssteller*in in Verbindung.
- Bei Bewilligung: Die Auszahlung erfolgt ohne zusätzliche Benachrichtigung per Überweisung.
1. Halle heizt mit Strom – Wechsel von Kohle/Öl zu Strom (Wärmepumpe)
- Der Wechsel des Brennstoffs Kohle oder Öl zu Strom (Wärmepumpe).
- Die Höhe der Förderung beträgt 400 €.
- Antragsberechtigt sind Kundinnen und Kunden, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung und unmittelbar nach Heizungsumstellung von der TWO mit Strom für Ihre neue Heizungsanlage beliefert werden. Der Liefervertrag bleibt für mindestens zwei weitere Jahre ab dem Tag der Antragsstellung bestehen.
- Die Förderung ist nur ein Mal pro Immobilie möglich.
2. Halle speichert Solarstrom – Nachrüstung eines Stromspeichers bei einer vorhandenen Photovoltaikanlage
- Der Kauf eines Solarstromspeichers im Rahmen einer Nachrüstung bei einer bereits bestehenden Photovoltaikanlage, die mindestens zwölf Monate in Betrieb ist.
- Die Höhe der Förderung beträgt 50 € pro kWh nutzbarer Speicherkapazität.
- Antragsberechtigt sind Kundinnen und Kunden, die zum Zeitpunkt des Kaufs und der Antragsstellung von der TWO mit Haushaltsstrom beliefert werden. Der Liefervertrag bleibt für mindestens zwei weitere Jahre ab dem Tag der Antragsstellung bestehen.
- Die Förderung ist nur ein Mal pro Immobilie möglich.
3. Halle investiert effizient – Kauf eines hocheffizienten Haushaltsgroßgeräts
- Der Kauf hocheffizienter Haushaltsgroßgeräte (Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen, Kombi-Waschtrockner und Spülmaschinen) der Klassen A, B und C nach neuer Euro-Label-Norm (Stand: 01.03.2021).
- Die Höhe der Förderung beträgt 40 € je Haushaltsgroßgerät.
- Antragsberechtigt sind Kundinnen und Kunden, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung und des Gerätekaufs von der TWO mit Haushaltsstrom beliefert werden. Der Liefervertrag bleibt für mindestens zwei weitere Jahre ab dem Tag der Antragsstellung bestehen.
- Die Kaufrechnung muss die Modellangabe und Euro-Label-Effizienzklasse enthalten. Alternativ ist ein entsprechender Nachweis beizufügen.
- Gefördert werden maximal drei Geräte pro Förderjahr.
4. Halle plant effizient – Durchführung einer qualifizierten Energieberatung
- Die Höhe der Förderung beträgt 30 €.
- Antragsberechtigt sind Kundinnen und Kunden, die zum Zeitpunkt der
Antragstellung und der Inanspruchnahme der Energieberatung von
der TWO mit Energie (Strom, Erdgas, Wärme) beliefert werden. - Die Rechnung ist mit der Antragstellung vorzulegen. Rechnungsdatum
und Förderjahr müssen identisch sein. - Die Förderung ist nur einmal pro Immobilie möglich.





