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TWO-Ladeschlüsselonline beantragen

Elektrisch unterwegs? Dann laden Sie mit der TWO günstiger.

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1) Ihre persönlichen Daten (Antragsteller*in)

2) Allgemeine Informationen zum Ladeschlüssel

Als TWO-Stromkund*in erhalten Sie den TWO-Ladeschlüssel kostenlos. Damit können Sie an den TWO-Ladesäulen in Halle (Westf.) zu vergünstigten Ladepreisen laden. Voraussetzung dafür ist ein bestehender Stromliefervertrag mit der TWO. Solange Ihr Stromliefervertrag besteht, können Sie den Ladeschlüssel nutzen. Endet Ihr TWO-Stromvertrag, endet auch die Berechtigung zur Nutzung des Ladeschlüssels. Bitte geben Sie den Ladeschlüssel in diesem Fall unaufgefordert an die TWO zurück. Ihren persönlichen Ladeschlüssel senden wir Ihnen nach der Beantragung per Post zu. Die Zustellung kann bis zu 10 Werktage in Anspruch nehmen.

3) Aktuelle Ladepreise

Sonderkonditionen mit TWO-Ladeschlüssel
Ladeart Preis je geladener kWh
AC-Ladung an regulären Ladesäulen 39 Cent brutto
DC-Ladung an Schnellladesäulen 49 Cent brutto
Ohne TWO-Ladeschlüssel
Ladeart Preis je geladener kWh
AC-Ladung an regulären Ladesäulen 46 Cent brutto
DC-Ladung an Schnellladesäulen 66 Cent brutto

Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4) Verlust des Ladeschlüssels

Bei Verlust des Ladeschlüssels informieren Sie die TWO bitte unverzüglich. Nach Eingang der Verlustmeldung wird der Ladeschlüssel gesperrt. Gegen einen Kostenersatz von 10,00 € brutto erhalten Sie einen neuen Ladeschlüssel.

5) Abrechnung & SEPA-Lastschrift

Die Abrechnung der innerhalb eines Kalendermonats getätigten Ladevorgänge erfolgt im darauffolgenden Monat durch die TWO. Der Rechnungsbetrag wird auf Grundlage des von Ihnen erteilten SEPA-Mandats eingezogen. Die monatliche Rechnung wird ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die nachstehende Person ermächtigt die TWO (Gläubiger-Identifikationsnummer: DE92ZZZ00000558585), Zahlungen aus diesem Vertragsverhältnis von dem unten angegebenen Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist der*die nachstehend genannte Kontoinhaber*in das Kreditinstitut an, die vom Lieferanten auf das angegebene Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Der*die Kontoinhaber*in kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Mandatsreferenznummer für dieses SEPA-Mandat wird dem*der Kontoinhaber*in gesondert mitgeteilt.
Wir weisen auf unsere Datenschutzerklärung hin.