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Häufige Fragen

Antworten zu den Themen Strom, Gas und Wasser finden Sie hier.

Alles rund um dieRechnung

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Hinweise zu Ihrer Rechnung

Abrechnungsgrundlage
Wir haben eine Jahresverbrauchsabrechnung mit gleichbleibenden Abschlagszahlungen und einer Jahresendabrechnung. Die für die Rechnungserstellung erforderliche Zählerstandsermittlung (Able­sung bzw. Zählerstandsabfrage beim Kunden) findet um die Jahreswende statt. Nur eine korrekte Zählerstandsangabe gewährleistet eine fehlerfreie Abrechnung. Überprüfungen bei Plausibilitäts­fehlern behalten wir uns vor. Von der Rechnung werden die an uns gezahlten Abschlagsbeträge abgesetzt und so ergibt sich entweder ein Guthaben oder eine Restforderung. Es gelten Allgemeine Versorgungsbedingungen (StromGVV, GasGVV, AVBWasserV, AVBFernwärmeV). Sollten Sie Einwendungen gegen die Richtigkeit der Rechnung haben, teilen Sie uns das bitte umgehend mit.

Wohnungs-/Eigentumswechsel
Wir bitten Sie dringend uns Ihren Umzugstermin rechtzeitig mitzuteilen, damit die Zählerstände außerplanmäßig abgelesen und erfasst werden können. Beachten Sie bitte auch die Kündigungs­fristen gemäß den vertraglichen bzw. gesetzlichen Regelungen.

Datenschutzhinweis
Wir weisen Sie darauf hin, dass alle für die Abrechnung erforderlichen, auf Ihre Person bezogenen Daten von uns gespeichert und verarbeitet und – soweit zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetz­licher Vorschriften notwendig – an dritte Stellen weitergegeben werden.

Zählerstandsermittlung
Die Zählerstände werden jeweils zum Jahresende abgelesen und auf den 31.12. hochgerechnet, um in die Jahresrechnung einzufließen. Bei einer Änderung der Preise, Abgaben und Steuern im laufen­den Abrechnungsjahr kann eine zeitanteilige Abgrenzung erfolgen. Wenn am Tage der Preisänder­ung ein Zählerstand erfasst wird, wird dieser Stand der Abrechnung zugrunde gelegt.

Thermische Gasabrechnung nach G685
Unsere Rechnungen werden konform DVGW-Arbeitsblatt G685 erstellt. Der in Kubikmeter m³ gemessene Gasverbrauch (Volumen) wird für die Abrechnung mit einem Umrechnungsfaktor in Kilowattstunden kWh (Energie) umgerechnet. Dieser Umrechnungsfaktor wird bei jeder Rechnung neu ermittelt. Dabei wird der mittlere Brennwert des Erdgases im Abrechnungszeitraum sowie die Temperatur- und Druckverhältnisse (ausgedrückt in der Zustandszahl) berücksichtigt. Die hierbei zugrunde gelegten Zustandsgrößen betragen: Abrechnungstemperatur 15° C = 288 K, Luftdruck p amb (für 130 m üNN) 1000 mbar.

Verbraucherbeschwerden
Fragen oder Anregungen im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an unseren Kunden­service per Post an T.W.O. Technische Werke Osning GmbH, Gartnischer Weg 127, 33790 Halle, telefonisch an 05201 858-0 oder per E-Mail an service@two.de gerichtet werden.

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur (BNetzA) für den Bereich Elektrizität und Gas
Der Verbraucherservice der BNetzA stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen Verbraucherservice
Postfach 8001, 53105 Bonn
Tel.: Mo.-Fr. von 02:00 – 20:00 Uhr, 0228 141516 – Bundesweites Infotelefon
(Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42ct/min),
Fax: 030 22480-323,
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133, 10117 Berlin
Tel.: 030 2757240–0,
Fax: 030 2757240–69,
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de,
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Hinweise des Gesetzgebers

Information über Energieeffizienz und Energiedienstleistungen
(EDL-G §4 Abs. 1 und Abs. 2)
Neben unseren diversen Beratungsangeboten weisen wir Sie gerne auf die Internetseite www.bfee-online.de hin. Dort finden Sie eine von der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführte Anbieterliste mit Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzver­besserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten. Weitere Informationen und Kontakt­adressen dazu erhalten Sie auch auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen unter www.verbraucherzentrale.de und der Energieagenturen unter www.energieagenturen.de.

Hinweis gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2
Der Lieferantenwechsel erfolgt unentgeltlich und zügig.

Energiesteuer-Hinweis
Für das bezogene Erdgas gilt folgender Hinweis gemäß der Energiesteuer-Durchführungsverord­nung:„Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durch­führungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG)
Das Trinkwasser der T.W.O. Technische Werke Osning GmbH entspricht dem Härtebereich „hart“ (mehr als 2,5 Millimol Caliumcarbonat je Liter).

Stand aller Angaben: Mai 2014

Glossar zur Rechnung

Abschlagszahlungen
Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits gelieferten Produkte und werden mit der turnusmäßigen Jahresendabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energie- und/oder Wasserverbrauch.

BIC
BIC steht für Bank Identifier Code und ist die internationale Bankleitzahl eines Kreditinstituts. Der BIC besteht aus maximal elf Stellen und wird oft auch als SWIFT-Code bezeichnet.

Brennwert
Der Brennwert des in das Versorgungsnetz gelieferten Erdgases wird ständig gemessen, wobei der gewichtete Mittelwert im jeweiligen Ablesezeitraum in die thermische Gasabrechnung eingeht.

EEG
Mehrkosten aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Beinhaltet die Kosten zur Förderung von z.B. Wind- und Solarenergie. Es ist gesetzlich geregelt, dass alle Netzbetreiber die in diesen Anlagen erzeugte Energie zu einem Mindestpreis abnehmen und weiterverrechnen.

Gasverbrauch
Der Verbrauchswert in Kubikmeter (m³) ist der vom Gaszähler volumetrisch gemessene Gasver­brauch für die jeweilige Abrechnungsperiode. Der Verbrauchswert in Kilowattstunden (kWh) ergibt sich durch die Multiplikation des gemessenen Verbrauchswertes in Kubikmeter (m³) mit der Zu­standszahl und dem Brennwert.

Gläubiger-Identifikationsnummer
Die Gläubiger-ID ist ein verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen, eindeutigen Kennzeich­nung des Gläubigers einer Lastschrift. Sie ist Bestandteil jeder Lastschrift und wird zur Identifi­zierung des Kreditors(Zahlungsempfänger) benötigt.

Grundpreis
Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich im Regelfall aus einem festen Leistungspreis und dem Verrechnungspreis (Zählerpreis) zusammen.

IBAN
IBAN steht für International Bank Account Number und ist eine standardisierte, internationale Bank-/Kontonummer für nationale und grenzüberschreitende Zahlungen. In Deutschland wird die IBAN mit 22 Stellen dargestellt.

Konzessionsabgabe
Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungs­leitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterver­rechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.

KWK
Mehrkosten aus Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Beinhaltet die Kosten zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Senkung der jährlichen Kohlendioxid-Emissionen. Es ist gesetzlich geregelt, dass alle Netzbetreiber die in diesen Anlagen erzeugte Energie zu einem Mindestpreis abnehmen und weiterverrechnen.

Leistungspreis
Für die bezogene Leistung (kW) wird vom Energieversorger je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt. In Abhängigkeit von der Preiskondition wird entweder der höchste gemessene Wert des Jahres (Jahresleistungspreis) oder der Höchstwert eines Monats (Monatsleistungspreis) berechnet.

Lieferstelle
Die Lieferstelle kennzeichnet eine Abnahmestelle für Strom oder Gas einer Verbrauchsstelle. Sie wird eindeutig über den Zählpunkt bestimmt.

Mandat
Ein SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA Lastschriften. Es umfasst sowohl die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung, als auch den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung.

Messdienstleistung
Die Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister in Rechnung gestellt.

Messstellenbetrieb
Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.

Netzbetreibercode
Der Netzbetreibercode dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.

Netznutzungsentgelte
Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen.

SEPA-Lastschrift
Es gibt zwei verschiedene Varianten:
a) SEPA-Basislastschrift, ist vergleichbar mit dem Einzugsermächtigungsverfahren
b) SEPA-Firmenlastschrift, ist vergleichbar mit dem Abbuchungsverfahren

Stromsteuer/Gassteuer
Beinhaltet die Kosten, die nach dem Gesetz zur ökologischen Steuerreform vom Gesetzgeber erhoben werden. Diese soll die Energie maßvoll verteuern, um Anreiz zu schaffen, den Energie­verbrauch zu senken, ressourcenschonende Produkte zu verwenden und zu entwickeln.

Thermische Gasabrechnung
Erdgas wird volumetrisch, das heißt in Kubikmetern (m³), gemessen. Das Betriebsvolumen ist abhängig von Druck und Temperatur. Die in m³ gemessene Menge Erdgas wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit es ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl z (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert. Die z-Zahl ist ein Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur aufgehoben wird. Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie im Erdgas enthalten ist.

Verbrauch
Der Energieverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode wird in der Rechnung in Kilowatt­stunden (kWh) und der Wasserverbrauch in Kubikmetern (m³) ausgewiesen.

Verbrauchspreis oder Arbeitspreis
Der Verbrauchspreis oder Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie bzw. für einen gelieferten oder entsorgten Kubikmeter Wasser.

Verbrauchsstelle
Ort, an dem die Energie- und/oder Wasserlieferungen erbracht werden.

Vertragskonto
Unter dem Vertragskonto sind die Stammdaten des Kunden, die Angaben zur Verbrauchsstelle sowie alle Zahlungsvorgänge, bezogen auf diese Verbrauchsstelle, erfasst.

Zählpunkt/Zählpunktbezeichnung
Ein Zählpunkt kennzeichnet eine Lieferstelle für Strom oder Gas eindeutig. Diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Am Zählpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identi­fizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können.

Zustandszahl
Temperatur und Druck am Verbrauchsort wirken sich auf den Energiegehalt des Erdgases aus und werden als sog. Zustandszahl in der thermischen Gasabrechnung berücksichtigt.

Stand aller Angaben: Mai 2014