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Sollten Sie Ihr Passwort nicht mehr vorliegen haben, melden Sie sich bei uns über service@two.de oder telefonisch unter 05201 858–0, und wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Abrechnungsgrundlage
Wir haben eine Jahresverbrauchsabrechnung mit gleichbleibenden Abschlagszahlungen und einer Jahresendabrechnung. Die für die Rechnungserstellung erforderliche Zählerstandsermittlung (Ablesung bzw. Zählerstandsabfrage beim Kunden) findet um die Jahreswende statt. Nur eine korrekte Zählerstandsangabe gewährleistet eine fehlerfreie Abrechnung. Überprüfungen bei Plausibilitätsfehlern behalten wir uns vor. Von der Rechnung werden die an uns gezahlten Abschlagsbeträge abgesetzt und so ergibt sich entweder ein Guthaben oder eine Restforderung. Es gelten Allgemeine Versorgungsbedingungen (Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV), Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV), Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV), Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)). Sollten Sie Einwendungen gegen die Richtigkeit der Rechnung haben, teilen Sie uns das bitte umgehend mit.
Wohnungs-/Eigentumswechsel
Wir bitten Sie dringend uns Ihren Umzugstermin rechtzeitig mitzuteilen, damit die Zählerstände außerplanmäßig abgelesen und erfasst werden können. Beachten Sie bitte auch die Kündigungsfristen gemäß den vertraglichen bzw. gesetzlichen Regelungen.
Datenschutzhinweis
Wir weisen Sie darauf hin, dass alle für die Abrechnung erforderlichen, auf Ihre Person bezogenen Daten von uns gespeichert und verarbeitet und – soweit zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften notwendig – an dritte Stellen weitergegeben werden.
Zählerstandsermittlung
Die Zählerstände werden jeweils zum Jahresende abgelesen und auf den 31.12. hochgerechnet, um in die Jahresrechnung einzufließen. Bei einer Änderung der Preise, Abgaben und Steuern im laufenden Abrechnungsjahr kann eine zeitanteilige Abgrenzung erfolgen. Wenn am Tage der Preisänderung ein Zählerstand erfasst wird, wird dieser Stand der Abrechnung zugrunde gelegt.
Thermische Gasabrechnung nach G685
Unsere Rechnungen werden konform DVGW-Arbeitsblatt G685 erstellt. Der in Kubikmeter m³ gemessene Gasverbrauch (Volumen) wird für die Abrechnung mit einem Umrechnungsfaktor in Kilowattstunden kWh (Energie) umgerechnet. Dieser Umrechnungsfaktor wird bei jeder Rechnung neu ermittelt. Dabei wird der mittlere Brennwert des Erdgases im Abrechnungszeitraum sowie die Temperatur- und Druckverhältnisse (ausgedrückt in der Zustandszahl) berücksichtigt. Die hierbei zugrunde gelegten Zustandsgrößen betragen: Abrechnungstemperatur 15° C = 288 K, Luftdruck p amb (für 130 m üNN) 1000 mbar.
Information zu Verbraucherbeschwerden und Schlichtung
Hinweis zum Streitbeilegungsverfahren (gilt nur für Verbraucher i. S. d. § 13 BGB)
Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern i. S. d. § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.
Verbraucherbeschwerden sind zu richten an:
T.W.O. Technische Werke Osning GmbH
Gartnischer Weg 127, 33790 Halle (Westf.)
Telefon: 05201-858-0
E-Mail: info@two.de
Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist geantwortet hat. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt. 15.3
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit:
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133, 10117 Berlin
Telefon: 030/2757240–0
Telefax: 030/2757240–69
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de
Allgemeine Informationen der BNetzA zu Verbraucherrechten:
Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 0228 / 141516
Telefax: 030/22480-323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur (BNetzA) für den Bereich Elektrizität und Gas
Der Verbraucherservice der BNetzA stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice
Postfach 8001, 53105 Bonn
Tel.: Mo.-Fr. von 09:00 – 15:00 Uhr, 030 22480-500 oder 01805 101000 – Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42ct/min),
Fax: 030 22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133, 10117 Berlin
Tel.: 030 / 27 57 240 – 0,
Fax: 030 / 27 57 240 – 69,
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de,
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Hinweise des Gesetzgebers
Information über Energieeffizienz und Energiedienstleistungen
(EDL-G §4 Abs. 1 und Abs. 2)
Neben unseren diversen Beratungsangeboten weisen wir Sie gerne auf die Internetseite www.bfee-online.de hin. Dort finden Sie eine von der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführte Anbieterliste mit Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten. Weitere Informationen und Kontaktadressen dazu erhalten Sie auch auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen unter www.verbraucherzentrale.de und der Energieagenturen unter www.energieagenturen.de.
Hinweis gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2
Der Lieferantenwechsel erfolgt unentgeltlich und zügig.
Energiesteuer-Hinweis
Für das bezogene Erdgas gilt folgender Hinweis gemäß der Energiesteuer Durchführungsverordnung: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG)
Das Trinkwasser der T.W.O. Technische Werke Osning GmbH entspricht dem Härtebereich „hart“ (mehr als 2,5 Millimol Caliumcarbonat je Liter).
Abschlagszahlungen
Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits gelieferten Produkte und werden mit der turnusmäßigen Jahresendabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energie- und/oder Wasserverbrauch.
Brennwert
Der Brennwert des in das Versorgungsnetz gelieferten Erdgases wird ständig gemessen, wobei der gewichtete Mittelwert im jeweiligen Ablesezeitraum in die thermische Gasabrechnung eingeht.
CO2-Preis
Der CO2-Preis bildet die Kosten für den Erwerb von CO2-Emissionshandelszertifikaten im nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ab.
EEG-Umlage
Die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Mit den Zahlungen der EEG-Umlage wird die Differenz aus den Einnahmen und den Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber bei der EEG-Umsetzung nach § 3 Abs. 3 und 4 der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) sowie § 6 der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung (EEAV) gedeckt. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Gasverbrauch
Der Verbrauchswert in Kubikmeter (m³) ist der vom Gaszähler volumetrisch gemessene Gasverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode. Der Verbrauchswert in Kilowattstunden (kWh) ergibt sich durch die Multiplikation des gemessenen Verbrauchswertes in Kubikmeter (m³) mit der Zustandszahl und dem Brennwert.
Grundpreis
Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich im Regelfall aus einem festen Leistungspreis und dem Verrechnungspreis (Zählerpreis) zusammen.
Konzessionsabgabe
Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.
KWKG-Umlage
Fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Mit den Einnahmen aus der KWKG-Umlage werden die entsprechenden Kosten aus der Förderung von Kraft-Wärme gekoppelten Kraftwerken gedeckt. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Leistungspreis
Für die bezogene Leistung (kW) wird vom Energieversorger je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt. In Abhängigkeit von der Preiskondition wird entweder der höchste gemessene Wert des Jahres (Jahresleistungspreis) oder der Höchstwert eines Monats (Monatsleistungspreis) berechnet.
Lieferstelle
Die Lieferstelle kennzeichnet eine Abnahmestelle für Strom oder Gas einer Verbrauchsstelle. Sie wird eindeutig über die Messlokation bestimmt.
Marktlokation
In einer Marktlokation wird Energie entweder erzeugt oder verbraucht. Das Objekt ist mit mindestens einer Leitung mit einem Netz verbunden.
Messlokation
Eine Messlokation ist eine Lokation, an der Energie gemessen wird und die alle technischen Einrichtungen beinhaltet, die
zur Ermittlung und ggf. Übermittlung der Messwerte erforderlich sind.
Messstellenbetrieb
Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.
Netzbetreibercode
Der Netzbetreibercode dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.
Netznutzungsentgelte
Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen.
Offshore-Netzumlage
Mit den Einnahmen aus der Offshore-Netzumlage werden die entsprechenden Kosten aus Entschädigungen bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen sowie die Kosten aus der Errichtung und dem Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen gedeckt. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Stromsteuer/Gassteuer
Beinhaltet die Kosten, die nach dem Gesetz zur ökologischen Steuerreform vom Gesetzgeber erhoben werden. Diese soll die Energie maßvoll verteuern, um Anreiz zu schaffen, den Energieverbrauch zu senken, ressourcenschonende Produkte zu verwenden und zu entwickeln.
Thermische Gasabrechnung
Erdgas wird volumetrisch, das heißt in Kubikmetern (m³), gemessen. Das Betriebsvolumen ist abhängig von Druck und Temperatur. Die in m³ gemessene Menge Erdgas wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit es ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl z (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert. Die z-Zahl ist ein Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur aufgehoben wird. Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie im Erdgas enthalten ist.
Umlage § 19 StromNEV
Nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) können Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 bzw. Satz 2 StromNEV beantragen. Die entgangenen Erlöse werden als Aufschlag auf die Netzentgelte (§ 19 StromNEV-Umlage) anteilig auf alle Letztverbraucher umgelegt.
Verbrauch
Der Energieverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode wird in der Rechnung in Kilowattstunden (kWh) und der Wasserverbrauch in Kubikmetern (m³) ausgewiesen.
Verbrauchspreis oder Arbeitspreis
Der Verbrauchspreis oder Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie bzw. für einen gelieferten oder entsorgten Kubikmeter Wasser.
Verbrauchsstelle
Ort, an dem die Energie- und/oder Wasserlieferungen erbracht werden.
Vertragskonto
Unter dem Vertragskonto sind die Stammdaten des Kunden, die Angaben zur Verbrauchsstelle sowie alle Zahlungsvorgänge, bezogen auf diese Verbrauchsstelle, erfasst.
Zustandszahl
Temperatur und Druck am Verbrauchsort wirken sich auf den Energiegehalt des Erdgases aus und werden als sog. Zustandszahl in der thermischen Gasabrechnung berücksichtigt.




