Der Messstellenbetreiber sorgt dafür, dass die Zähler ordnungsgemäß installiert und gewartet werden. Das umfasst auch den Austausch von Messeinrichtungen, z. B. den Wechsel von analogen auf digitale Zähler.
TWO als Ihr Messstellenbetreiber
Auf dem deutschen Energiemarkt agieren verschiedene Akteure. Neben Netzbetreibern, die die Versorgungsnetze betreiben und warten, und Energieversorgern, mit denen Sie Tarife abschließen, sind das auch die Messstellbetreiber. Letzterer kümmert sich um den Einbau, den Betrieb und die Wartung von Messsystemen (bzw. Zählern) zur Erfassung von Strom-, Gas-, Wasser- oder Wärmeverbräuchen. In Deutschland ist der Messstellenbetrieb im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt. Als Ihr örtlicher Netzbetreiber obliegt uns in Halle der Messstellenbetrieb, sofern Sie sich nicht für einen Wettbewerber entschieden haben. Wir von der TWO sind somit grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) in Halle (Westf.).
Alle wichtigen Unterlagen zum Download
Verträge Messstellenbetrieb
Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Der Vertrag ist bundesweit standardisiert.
Sofern Sie Fragen haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail an netznutzung@two.de
Den Standardvertrag finden Sie auch hier: www.bundesnetzagentur.de
Vertrag_Messstellenbetreiberrahmenvertrag-Gas.pdf
Anlage_Messstellenbetreiberrahmenvertrag-Gas.pdf
Netzzugangsbedingungen
Der Anschluss einer Anlage eines Messstellenbetreibers an unsere Netze erfolgt auf Basis von festgelegten Netzzugangsbedingungen. Die entsprechenden Bedingungen sowie ergänzende Bestimmungen können Sie hier herunterladen: