Mit intelligenten Messsystemen können Sie Ihren Stromverbrauch in Echtzeit verfolgen und dadurch Einsparpotenziale erkennen.
Smart Meter als Schlüssel zur Energiewende
Ein wichtiges Ziel der Energiewende ist die Verbesserung der Energieeffizienz sowie den Umgang mit Energie bewusster zu gestalten. Das betrifft Gewerbetreibende wie Privathaushalte gleichermaßen. Um dies zu ermöglichen, sollte die Transparenz über den eigenen Stromverbrauch gewährleistet sein. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber bis Ende 2032 den flächendeckenden Einbau intelligenter Messsysteme (iMSys) in deutschen Haushalten und Gewerbebetrieben vor. Denn die modernen Messeinrichtungen können in Echtzeit aktuelle Verbrauchswerte anzeigen und bilden mithilfe eines Smart-Meter-Gateways (SMGW) die Schnittstelle zu einem intelligenten Stromnetz. Dafür werden ab 2025 Haushalte und Betriebe schrittweise umgerüstet und mit Gateways ausgestattet.
Funktionen eines Smart-Meter-Gateway
Bei dem Smart-Meter-Gateway handelt es sich um eine Kommunikationseinheit, die Messwerte verarbeiten, Zugangsrechte verwalten und über eine gesicherte Verbindung nach außen kommunizieren kann. Hierdurch können Zählerstände und weitere für die Abrechnung relevante Daten automatisch, unmittelbar und verschlüsselt an den entsprechenden Energielieferanten, Messstellen- sowie Netzbetreiber übertragen werden.
Sie selbst müssen für die Datenübertragung des intelligenten Messsystems weder eine Internet- noch eine Breitbandverbindung zur Verfügung stellen. Es verfügt über eine eigene, unabhängige Verbindung. Die Messstellenbetreiber können verschiedene Kommunikationsmöglichkeiten nutzen, etwa Powerline, LAN, Mobilfunk, GSM oder Festnetztelefonie.
Für die Sicherheit der Gateways hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik strenge Vorgaben entwickelt. Jeder Hersteller muss sein Gateway nach diesen Vorgaben zertifizieren lassen. Dadurch verfügt das Smart-Meter-Gateway sogar über einen höheren Sicherheitsstandard als heute beim Online-Banking üblich.
Einführung intelligenter Messsysteme
Der Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) ist seit Januar 2025 unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend. Die gesetzliche Smart Meter Pflicht greift in folgenden Fällen:
- Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr (Durchschnittswert der letzten drei Verbrauchsjahre)
- Haushalte, die eine Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW betreiben
- Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wie Wallboxen oder Wärmepumpen
Die Umsetzung durch die TWO als grundzuständigen Messstellenbetrieb erfolgt schrittweise und wird wie folgt ablaufen:
Alle Stromkund*innen haben die Möglichkeit, die Ausstattung ihrer Messstelle (Stromzähler) mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) zu beauftragen. Sollten Sie unabhängig von der gesetzlichen Pflicht ein iMSys wünschen, können Sie den Zählerwechsel über das untenstehende Formular beantragen.
Häufige Fragen
Sie haben Interesse an einem intelligenten Messsystem?
Dann füllen Sie folgendes Formular aus und beauftragen den vorzeitigen Wechsel der bisherigen Messung auf ein intelligentes Messsystem (iMSys). Wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden.
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