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IntelligentesMesssystem

Smart Meter als Schlüssel zur Energiewende

Funktionen eines Smart-Meter-Gateway

Vorteile eines intelligenten Messsystems

Icon Diagramm mit Preisschwankung

Transparenz

Mit intelligenten Messsystemen können Sie Ihren Stromverbrauch in Echtzeit verfolgen und dadurch Einsparpotenziale erkennen. 

Picto Smarte Tehcnologien

Fernauslesung

Die Zählerdaten werden automatisch übermittelt, sodass keine manuelle Ablesung mehr notwendig ist – das spart Zeit und Aufwand.

Icon Erneuerbare Energien

Energiewende

Intelligente Zähler ermöglichen es, erneuerbare Energien effizient in die Netze zu integrieren und die Netzbelastung zu optimieren. 

Einführung intelligenter Messsysteme

Häufige Fragen

Was ist ein intelligentes Messsystem (iMSys) und wie unterscheidet es sich von anderen Zählern?

Kurz zusammengefasst: Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung (Zähler) und einer Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway). Zusammen bilden sie das intelligente Messsystem.

Durch die Möglichkeit der Online-Visualisierung bei intelligenten Zählern können Sie sich Ihren Verbrauch in Viertelstundenwerten anzeigen lassen (Verbrauchstransparenz). Das ermöglicht es Ihnen, Ihren eigenen Verbrauch besser zu verstehen und gegebenenfalls anzupassen. Außerdem werden im Vergleich zu anderen Zählern Verbrauchsdaten regelmäßig ganz automatisch an den Messstellenbetreiber übermittelt, sodass das eigenständige Ablesen oder das durch einen Ablesedienst überflüssig wird.

Moderne Messeinrichtungen (mME) sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch besser als konventionelle Zähler veranschaulichen. Neben dem aktuellen Stromverbrauch zeigen mME nämlich auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate an. Mithilfe eines Ablesekopfs, der im Internet erworben werden kann, kann auch mit der mME Energiemanagement betrieben werden. Die Ablesung erfolgt nicht per Fernauslesung.

Erfahren Sie hier alles zu den wichtigsten Arten von Stromzählern.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden intelligente Messsysteme eingeführt?

Die Einführung intelligenter Messsysteme (Smart Meter) basiert auf der Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das in Deutschland im Jahr 2016 in Kraft trat. Dieses Gesetz regelt den Betrieb und die Installation von Messsystemen, insbesondere von intelligenten Messsystemen, und legt fest, dass solche Systeme in bestimmten Fällen verpflichtend installiert werden müssen.

Kann der Einbau eines intelligenten Messsystems verweigert werden?

Nein, der Gesetzgeber schreibt den Einbau im Messstellenbetriebsgesetz vor. Daher gibt es keinerlei Widerspruchsrecht gegen die Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsystemen.

Wer ist für den Einbau intelligenter Messsysteme zuständig?

Für den Einbau ist der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber, in Ihrem Fall die TWO, verantwortlich, es sei denn, Sie haben sich für einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber entschieden.

Was ist ein Messstellenbetreiber?

Der Messstellenbetreiber ist neben dem Stromlieferanten und dem Netzbetreiber ein weiterer Akteur auf dem deutschen Energiemarkt. Er ist ausschließlich für den Betrieb von Messstellen (Zählern) verantwortlich. Sie haben die Möglichkeit, den Messstellenbetreiber frei zu wählen, wenn durch diesen ein einwandfreier Messstellenbetrieb gemäß des Messstellenbetriebsgesetzes gewährleistet wird. Wir sind der grundzuständige Messstellenbetreiber für unser Netzgebiet.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Messstellenbetrieb der TWO.

Passt das intelligente Messsystem in meinen Zählerschrank?

Die intelligenten Messsysteme sind so ausgelegt, dass sie in den vorhandenen Zählerschrank/Zählerplatz passen. Wichtig ist die elektrotechnische Sicherheit und Zugänglichkeit der Anlage. Die Sicherheit kann bei alten Zählerschränken/Zählerplätzen in bestimmten Fällen, z. B. infolge brüchiger Isolierungen, gefährdet sein. Die Anlagen sind in diesen Fällen durch die Anschlussnehmenden (diesen gehören in der Regel die Anlage/n) instand zu setzen. Sollten mit dem Zählertausch Umbauten am Zählerschrank/Zählerplatz erforderlich sein, müssen Sie als Anschlussnehmer*in hierfür einen Elektrobetrieb beauftragen und die entstehenden Kosten selbst tragen.

Wie wird ermittelt, ob ich eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalte?

Alle Messstellen werden mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet. Darüber hinaus erhalten im Rahmen der BSI-Markterklärung alle Messstellen mit einem Jahres-Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr (Mittelwert über die letzten drei Jahre) oder mit einer installierten PV-Anlagenleistung größer als sieben Kilowatt ein intelligentes Messsystem. Auch Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen oder Wärmepumpen, die nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, fallen unter diese Regelung.

Lesen Sie hier mehr zum Thema steuerbare Verbrauchseinrichtung.

Wird ein intelligentes Messsystem beim Neubau verbaut?

Bei einem Neubau wird standardmäßig eine moderne Messeinrichtung verbaut, da der durchschnittliche Verbrauch von drei Jahren noch nicht ermittelt werden konnte. Auf Wunsch kann ein iMSys eingebaut werden.

Nutzen Sie für die Beantragung eines iMSys das untenstehende Formular.

Welche Messwerte werden erhoben?

Der Stromverbrauch wird alle Viertelstunde erhoben und durch das Gateway einmal täglich an die Marktteilnehmer übertragen.

Intelligente Messsysteme zeigen den gesamten Stromverbrauch aller elektrischen Geräte in Ihrem Haushalt an. Der Verbrauch einzelner Geräte kann nicht differenziert werden. An unsere Kund*innen verleihen wir kostenfrei Strommessgeräte, damit Sie den Verbrauch einzelner Geräte analysieren können. Melden Sie sich gerne bei uns.

Benötige ich für das intelligente Messsystem einen Internetzugang?

Nein, Sie benötigen keinen Internetzugang. Die Datenübertragung läuft über das Mobilfunknetz, wobei das Gateway sich immer den besten Provider aussucht. Auch hierfür fallen für Sie keine Gebühren an.

Wie viel kostet ein intelligenter Zähler?

Für Sie als Endkund*in beginnen die Preise ab 30 € (brutto) pro Jahr für ein intelligentes Messsystem (iMSys). Die Höhe der tatsächlichen Kosten hängt von dem jährlichen Verbrauch ab und ob eine Einspeiseanlage oder steuerbare Verbrauchseinrichtung installiert ist. Diese Kosten werden in der Regel über Ihre Verbrauchsabrechnung verrechnet. Die Preise für den Messstellenbetrieb sind gesetzlich geregelt und dürfen nicht überschritten werden.

Übrigens: Auch für Ihren alten Zähler haben Sie bereits einen entsprechenden Betrag gezahlt. Der Pflichtwechsel selbst ist für Sie kostenlos.

Alle Preise der modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen finden Sie auf unseren Preisblättern unter: www.two.de/messstellenbetrieb

Sie haben Interesse an einem intelligenten Messsystem?

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    Markus Heesen
    Telefon: 05201 858-264
    E-Mail: imsys@two.de