Mit intelligenten Messsystemen können Sie Ihren Stromverbrauch in Echtzeit verfolgen und dadurch Einsparpotenziale erkennen.
Smart Meter als Schlüssel zur Energiewende
Ein wichtiges Ziel der Energiewende ist die Verbesserung der Energieeffizienz sowie den Umgang mit Energie bewusster zu gestalten. Das betrifft Gewerbetreibende wie Privathaushalte gleichermaßen. Um dies zu ermöglichen, sollte die Transparenz über den eigenen Stromverbrauch gewährleistet sein. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber bis Ende 2032 den flächendeckenden Einbau intelligenter Messsysteme (iMSys) in deutschen Haushalten und Gewerbebetrieben vor. Denn die modernen Messeinrichtungen können in Echtzeit aktuelle Verbrauchswerte anzeigen und bilden mithilfe eines Smart-Meter-Gateways (SMGW) die Schnittstelle zu einem intelligenten Stromnetz. Dafür werden ab 2025 Haushalte und Betriebe schrittweise umgerüstet und mit Gateways ausgestattet.
Funktionen eines Smart-Meter-Gateway
Bei dem Smart-Meter-Gateway handelt es sich um eine Kommunikationseinheit, die Messwerte verarbeiten, Zugangsrechte verwalten und über eine gesicherte Verbindung nach außen kommunizieren kann. Hierdurch können Zählerstände und weitere für die Abrechnung relevante Daten automatisch, unmittelbar und verschlüsselt an den entsprechenden Energielieferanten, Messstellen- sowie Netzbetreiber übertragen werden.
Sie selbst müssen für die Datenübertragung des intelligenten Messsystems weder eine Internet- noch eine Breitbandverbindung zur Verfügung stellen. Es verfügt über eine eigene, unabhängige Verbindung. Die Messstellenbetreiber können verschiedene Kommunikationsmöglichkeiten nutzen, etwa Powerline, LAN, Mobilfunk, GSM oder Festnetztelefonie.
Für die Sicherheit der Gateways hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik strenge Vorgaben entwickelt. Jeder Hersteller muss sein Gateway nach diesen Vorgaben zertifizieren lassen. Dadurch verfügt das Smart-Meter-Gateway sogar über einen höheren Sicherheitsstandard als heute beim Online-Banking üblich.
Einführung intelligenter Messsysteme
Der Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) ist seit Januar 2025 unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend. Die gesetzliche Smart Meter Pflicht greift in folgenden Fällen:
- Haushalte mit einem Strom Verbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr (Durchschnittswert der letzten drei Verbrauchsjahre)
- Haushalte, die eine Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW betreiben
- Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG wie Wallboxen oder Wärmepumpen
Die Umsetzung durch die TWO als grundzuständigen Messstellenbetrieb erfolgt schrittweise und wird wie folgt ablaufen:

Alle Stromkund*innen haben die Möglichkeit, die Ausstattung ihrer Messstelle (Stromzähler) mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) zu beauftragen. Sollten Sie unabhängig von der gesetzlichen Pflicht ein iMSys wünschen, können Sie den Zählerwechsel über das untenstehende Formular beantragen.
Häufige Fragen
Was ist ein intelligentes Messsystem (iMSys) und wie unterscheidet es sich von anderen Zählern?
Kurz zusammengefasst: Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung (Zähler) und einer Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway). Zusammen bilden sie das intelligente Messsystem.
Durch die Möglichkeit der Online-Visualisierung bei intelligenten Zählern können Sie sich Ihren Verbrauch in Viertelstundenwerten anzeigen lassen (Verbrauchstransparenz). Das ermöglicht es Ihnen, Ihren eigenen Verbrauch besser zu verstehen und gegebenenfalls anzupassen. Außerdem werden im Vergleich zu anderen Zählern Verbrauchsdaten regelmäßig ganz automatisch an den Messstellenbetreiber übermittelt, sodass das eigenständige Ablesen oder das durch einen Ablesedienst überflüssig wird.
Moderne Messeinrichtungen (mME) sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch besser als konventionelle Zähler veranschaulichen. Neben dem aktuellen Stromverbrauch zeigen mME nämlich auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate an. Mithilfe eines Ablesekopfs, der im Internet erworben werden kann, kann auch mit der mME Energiemanagement betrieben werden. Die Ablesung erfolgt nicht per Fernauslesung.
Erfahren Sie hier alles zu den wichtigsten Arten von Stromzählern.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden intelligente Messsysteme eingeführt?
Die Einführung intelligenter Messsysteme (Smart Meter) basiert auf der Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das in Deutschland im Jahr 2016 in Kraft trat. Dieses Gesetz regelt den Betrieb und die Installation von Messsystemen, insbesondere von intelligenten Messsystemen, und legt fest, dass solche Systeme in bestimmten Fällen verpflichtend installiert werden müssen.
Kann der Einbau eines intelligenten Messsystems verweigert werden?
Nein, der Gesetzgeber schreibt den Einbau im Messstellenbetriebsgesetz vor. Daher gibt es keinerlei Widerspruchsrecht gegen die Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsystemen.
Wer ist für den Einbau intelligenter Messsysteme zuständig?
Für den Einbau ist der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber, in Ihrem Fall die TWO, verantwortlich, es sei denn, Sie haben sich für einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber entschieden.
Was ist ein Messstellenbetreiber?
Der Messstellenbetreiber ist neben dem Stromlieferanten und dem Netzbetreiber ein weiterer Akteur auf dem deutschen Energiemarkt. Er ist ausschließlich für den Betrieb von Messstellen (Zählern) verantwortlich. Sie haben die Möglichkeit, den Messstellenbetreiber frei zu wählen, wenn durch diesen ein einwandfreier Messstellenbetrieb gemäß des Messstellenbetriebsgesetzes gewährleistet wird. Wir sind der grundzuständige Messstellenbetreiber für unser Netzgebiet.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Messstellenbetrieb der TWO.
Passt das intelligente Messsystem in meinen Zählerschrank?
Die intelligenten Messsysteme sind so ausgelegt, dass sie in den vorhandenen Zählerschrank/Zählerplatz passen. Wichtig ist die elektrotechnische Sicherheit und Zugänglichkeit der Anlage. Die Sicherheit kann bei alten Zählerschränken/Zählerplätzen in bestimmten Fällen, z. B. infolge brüchiger Isolierungen, gefährdet sein. Die Anlagen sind in diesen Fällen durch die Anschlussnehmenden (diesen gehören in der Regel die Anlage/n) instand zu setzen. Sollten mit dem Zählertausch Umbauten am Zählerschrank/Zählerplatz erforderlich sein, müssen Sie als Anschlussnehmer*in hierfür einen Elektrobetrieb beauftragen und die entstehenden Kosten selbst tragen.
Wie wird ermittelt, ob ich eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalte?
Alle Messstellen werden mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet. Darüber hinaus erhalten im Rahmen der BSI-Markterklärung alle Messstellen mit einem Jahres-Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr (Mittelwert über die letzten drei Jahre) oder mit einer installierten PV-Anlagenleistung größer als sieben Kilowatt ein intelligentes Messsystem. Auch Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen oder Wärmepumpen, die nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, fallen unter diese Regelung.
Lesen Sie hier mehr zum Thema steuerbare Verbrauchseinrichtung.
Wird ein intelligentes Messsystem beim Neubau verbaut?
Bei einem Neubau wird standardmäßig eine moderne Messeinrichtung verbaut, da der durchschnittliche Verbrauch von drei Jahren noch nicht ermittelt werden konnte. Auf Wunsch kann ein iMSys eingebaut werden.
Nutzen Sie für die Beantragung eines iMSys das untenstehende Formular.
Welche Messwerte werden erhoben?
Der Stromverbrauch wird alle Viertelstunde erhoben und durch das Gateway einmal täglich an die Marktteilnehmer übertragen.
Intelligente Messsysteme zeigen den gesamten Stromverbrauch aller elektrischen Geräte in Ihrem Haushalt an. Der Verbrauch einzelner Geräte kann nicht differenziert werden. An unsere Kund*innen verleihen wir kostenfrei Strommessgeräte, damit Sie den Verbrauch einzelner Geräte analysieren können. Melden Sie sich gerne bei uns.
Benötige ich für das intelligente Messsystem einen Internetzugang?
Nein, Sie benötigen keinen Internetzugang. Die Datenübertragung läuft über das Mobilfunknetz, wobei das Gateway sich immer den besten Provider aussucht. Auch hierfür fallen für Sie keine Gebühren an.
Wie viel kostet ein intelligenter Zähler?
Für Sie als Endkund*in beginnen die Preise ab 30 € (brutto) pro Jahr für ein intelligentes Messsystem (iMSys). Die Höhe der tatsächlichen Kosten hängt von dem jährlichen Verbrauch ab und ob eine Einspeiseanlage oder steuerbare Verbrauchseinrichtung installiert ist. Diese Kosten werden in der Regel über Ihre Verbrauchsabrechnung verrechnet. Die Preise für den Messstellenbetrieb sind gesetzlich geregelt und dürfen nicht überschritten werden.
Übrigens: Auch für Ihren alten Zähler haben Sie bereits einen entsprechenden Betrag gezahlt. Der Pflichtwechsel selbst ist für Sie kostenlos.
Alle Preise der modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen finden Sie auf unseren Preisblättern unter: www.two.de/messstellenbetrieb
Sie haben Interesse an einem intelligenten Messsystem?
Dann füllen Sie folgendes Formular aus und beauftragen den vorzeitigen Wechsel der bisherigen Messung auf ein intelligentes Messsystem (iMSys). Wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden.