Marktkommunikation Erdgas
Verträge
Der Netzzugang ist im Wesentlichen durch das Energiewirtschaftsgesetz sowie die Festlegungen durch die BNetzA geregelt. Die maßgeblichen vertraglichen Regelwerke und Verträge finden Sie hier:
Netzentgelte
Die Anreizregulierung regelt seit Januar 2009 in der Bundesrepublik Deutschland die Netzentgelte für Gas. Die Netzentgelte sind für jedes Netz einmal pro Jahr zu kalkulieren, die Kalkulation muss der Bundesnetzagentur Landesregulierungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden.
Netzzugangsbedingungen
Der Anschluss einer Anlage des Anschlussnehmers an das Gasversorgungsnetz der TWO erfolgt auf Basis von festgelegten Netzzugangsbedingungen. Die entsprechenden Bedingungen können Sie hier downloaden.
Veröffentlichungspflichten
Gemäß den Regelungen der GasNEV, GABI und GeLiGas sowie des DVGW-Arbeitsblattes G 685 stellen wir nachfolgende Informationen unseres Netzes zur Verfügung:
Hinweis: Trotz aller Sorgfalt kann es vorkommen, dass Sie Daten benötigen, die den Veröffentlichungspflichten unterliegen, die dennoch nicht auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung stehen. In dem Fall nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf unter der Telefonnummer 05201 858-0 oder an die Mailadresse netznutzung@two.de.
Rechtlicher Hinweis
Alle Gesetze, Verordnungen und Normen rund um das Thema Energie finden Sie auf der www.gesetze-im-internet.de




