Verträge
Der Netzzugang ist im Wesentlichen durch das Energiewirtschaftsgesetz sowie die Festlegungen durch die BNetzA geregelt. Die maßgeblichen vertraglichen Regelwerke und Verträge finden Sie hier:
Lieferantenrahmenvertrag
Netzanschlussvertrag
Netzentgelte
Die Anreizregulierung regelt seit Januar 2009 in der Bundesrepublik Deutschland die Netzentgelte für Gas. Die Netzentgelte sind für jedes Netz einmal pro Jahr zu kalkulieren, die Kalkulation muss der Bundesnetzagentur Landesregulierungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden.
EDIFACT
Öffentlicher Schlüssel für den gesicherten EDIFACT-Datenaustausch
Für die elektronische Rechnungslegung im INVOIC-Format und die elektronischen Zahlungsavise im REMADV-Format erfolgt der Datenaustausch im EDIFACT-Standard, Die EDIFACT-Nachrichtenformate sind von der BNetzA veröffentlicht unter: www.edi-energy.de
Übertragungsweg und Schlüssel
Datenblatt_Gas_EDIFACT-Kontaktdaten.pdf
Die Vertragspartner kommunizieren über folgenden Übertragungsweg:
- Kommunikationsprotokoll: SMTP
- Kommunikationsadresse: netz@edi.two.de
- Kommunikationsidentifikation: E-Mail-Signatur
- Max. Sendungsgröße: 10 MB (gemäß Kommunikationsrichtlinie)
Der Übertragungsweg ist wie folgt gesichert:
- Verschlüsselung: ja (*1)
- Signierung: ja (*2)
- qualifizierte digitale Signatur bei INVOIC (*3)
- komprimierter Datenversand: nein
- Annahme von komprimierten Daten: ja
(*1) Ausgehende eMails werden von uns immer dann verschlüsselt, wenn uns zu der eMail-Adresse des Empfängers ein öffentlicher Schlüssel vorliegt. Sollte uns Ihr öffentlicher Schlüssel noch nicht vorliegen, bitten wir um Ihre entsprechende Mitteilung. Eingehende eMails erbitten wir zu verschlüsseln (Siehe *2 / Schlüsselzertifikat).
(*2) Ausgehende eMails werden von uns mit einer digitalen Signatur versehen. Den zugehörigen öffentlichen Schlüssel finden Sie unter unseren Schlüsselzertifikaten:
(*3) Von uns verschickte INVOIC-Nachrichten sind mit einer zusätzlichen qualifizierten digitalen Signatur (PKS#7) versehen.
Netzzugangsbedingungen
Der Anschluss einer Anlage des Anschlussnehmers an das Gasversorgungsnetz der TWO erfolgt auf Basis von festgelegten Netzzugangsbedingungen. Die entsprechenden Bedingungen können Sie hier downloaden.
Veröffentlichungspflichten
Gemäß den Regelungen der GasNEV, GABI und GeLiGas sowie des DVGW-Arbeitsblattes G 685 stellen wir nachfolgende Informationen unseres Netzes zur Verfügung:
Hinweis: Trotz aller Sorgfalt kann es vorkommen, dass Sie Daten benötigen, die den Veröffentlichungspflichten unterliegen, die dennoch nicht auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung stehen. In dem Fall nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf unter der Telefonnummer 05201 858-0 oder an die Mailadresse netznutzung@two.de.
Brennwerte im Netzgebiet der TWO
Sofern Sie Brennwerte benötigen, schreiben Sie uns bitte unter Angabe des Betrachtungszeitraums eine E-Mail an service@two.de
Energiestrukturdaten
Netzstrukturdaten
Allokationsdaten
Zur Durchführung der SLP-Allokation werden die Daten der folgenden Wetterstation verwendet:
- Temp.-Messstelle: H174
- Temp.-Mess. verantwortlicher ZT1
- Deutscher Wetterdienst
Die BNetzA verlangt vom Netzbetreiber ein hohe Allokationsgüte der Gasdaten. Gradmesser hierfür ist der Netzkontosaldo. Um den Netzkontosaldo so niedrig wie möglich zu halten, verwendet die TWO angepasste Koeffizienten. Sofern Sie als Marktpartner hierzu detaillierte Informationen benötigen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung unter der Email-Adresse netznutzung@two.de.
Excel-Tabelle_Gas_Verfahrenspezifische-Parameter_BDEW/VKU/GEODE.xls
Rechtlicher Hinweis
Alle Gesetze, Verordnungen und Normen rund um das Thema Energie finden Sie auf der www.gesetze-im-internet.de