Verträge
Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Der Vertrag ist bundesweit standardisiert.
Sofern Sie Fragen haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail an netznutzung@two.de
Den Standardvertrag finden Sie auch hier: www.bundesnetzagentur.de
Netzanschlussbedingungen
Der Anschluss einer Anlage eines Messstellenbetreibers an unsere Netze erfolgt auf Basis von festgelegten Netzzugangsbedingungen. Die entsprechenden Bedingungen sowie ergänzende Bestimmungen können Sie hier herunterladen: