Die wesentliche Änderung besteht darin, dass bei drohenden Überlastungen des Stromnetzes die Leistung der steuerbaren Verbraucher vorübergehend heruntergeregelt bzw. gedimmt werden kann. Eine vollständige Abschaltung der Geräte ist hingegen nicht weiter zulässig. Zudem werden die Netzbetreiber verpflichtet, die Anlage ohne lange Wartezeiten ans Netz anzuschließen und den Netzausbau voranzutreiben. Droht eine Überlastung in Ihrem Wohngebiet, kann eine netzdienliche Regelung auf minimal 4,2 kW notwendig werden. Das E-Auto lädt nun trotzdem weiter – nur etwas langsamer. Auch Wärmepumpen können mit niedriger Leistung betrieben werden.
Um die Steuerbarkeit der Anlagen gewährleisten zu können, müssen diese seit dem 1. Januar 2024 über eine verpflichtende Steuermöglichkeit verfügen. Die Installation der Steuereinrichtung (Steuerbox) im Haushalt erfolgt durch einen Elektrofachbetrieb, die Kosten dafür tragen Sie. Zudem wird ein intelligentes Messsystems benötigt, der Einbau des intelligenten Zählers durch die TWO ist für Sie kostenfrei und wird frühestens 2025 erfolgen. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung, das heißt alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen werden schrittweise mit intelligenten Messsystemen nachgerüstet. Die spätere Umsetzung ist kein Ausschlusskriterium, um die Vergünstigungen durch die Modulwahl zu erhalten.