Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage und Speicher
Sie möchten eine Photovoltaikanlage, ein Blockheizkraftwerk (BHKW), einen Solarstromspeicher oder andere Erzeugungsanlagen errichten und an das Netz der TWO anschließen? Dafür sollten Sie zunächst die Erzeugungsanlage (EEG/KWK) beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. Im Versorgungsgebiet Halle (Westf.) ist das die TWO. Die Anmeldungen können Sie bequem über unser Onlineportal vornehmen:
Bei der Planung, Errichtung, Betrieb und Änderung Ihrer Erzeugungsanlage sind die jeweils geltenden Technischen Anschlussregeln des VDE (TAR) zu beachten und einzuhalten.
Folgende Übersicht umfasst alle Anschlussregeln für die jeweiligen Spannungsbereiche:
Anmeldung für steckerfertige Erzeugungsanlagen bis 0,8 kVA Wechselrichterleistung
Balkonsolaranlagen können unkompliziert in Betrieb genommen werden. Hierfür entfällt die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber und die Anmeldung im Marktstammdatenregister (www.marktstammdatenregister.de) wird auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt.
Sollten Sie die jedoch die Vergütung Ihrer eingespeisten Energiemengen aus Ihrer „Steckerfertigen Anlage“ wünschen, so gehen Sie bitte wie in dem nachfolgenden Punkt, Anmeldung für Anlagenleistungen an einem Netzanschlusspunkt < 135 kW (gemäß VDE-AR-N 4105) beschrieben vor. Bitte beachten Sie, dass diese Inbetriebsetzung nur von einem eingetragenen Elektroinstallateur vorgenommen werden darf.
Anmeldung für Anlagenleistungen an einem Netzanschlusspunkt
< 135 kW (gemäß VDE-AR-N 4105)
Anmeldung für Anlagenleistungen an einem Netzanschlusspunkt
ab 135 kW bis zu 36 MW Summenleistung (gemäß VDE-AR-N 4110)
EEG-Einspeisung
Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, in der geläufigen Kurzfassung Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) genannt, soll den Ausbau von Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen fördern.
Gefördert wird die Erzeugung von Strom aus Wasserkraft, Deponiegas, Klärgas und Grubengas, Biomasse, Geothermie (Erdwärme), Windenergie sowie solarer Strahlungsenergie (z. B. Photovoltaik).
Der zuständige Netzbetreiber ist zum Anschluss der Anlage und zur Zahlung der festgelegten Vergütung verpflichtet. Die entstandenen Mehrkosten, d. h. die Differenz zwischen Vergütungssatz und Marktpreis des Stroms, werden unter den Energieversorgungsunternehmen (EVU) gleichmäßig aufgeteilt (Bundesweite Ausgleichsregelung) und fließen somit als zusätzlicher Kostenfaktor in Form der sogenannten EEG-Umlage in die Kalkulation und Abrechnung der Endverbraucherpreise ein.
Weitere Informationen zur Einspeisevergütung finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Formular_Antrag-auf-Anschluss-oder-Veränderung-einer-EEG-Anlage.pdf
KWK-Einspeisung
Mit dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) werden in der Bundesrepublik Deutschland der Erhalt, die Modernisierung und der Ausbau von KWK-Anlagen gefördert, die mit fossilen Energien betrieben werden. Betreiber erhalten je nach Anlagentypus und Baujahr Boni und Zuschläge, wenn sie Strom in einer KWK-Anlage produzieren.
Formular_Antrag-auf-Anschluss-oder-Veränderung-einer-KWK-Anlage.pdf