Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage und Speicher
Sie möchten eine Photovoltaikanlage, ein Blockheizkraftwerk (BHKW), einen Solarstromspeicher oder andere Erzeugungsanlagen errichten und an das Netz der TWO anschließen? Dafür sollten Sie zunächst die Erzeugungsanlage (EEG/KWK) beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. Im Versorgungsgebiet Halle (Westf.) ist das die TWO. Die Anmeldungen können Sie bequem über unser Onlineportal vornehmen:
Bei der Planung, Errichtung, Betrieb und Änderung Ihrer Erzeugungsanlage sind die jeweils geltenden Technischen Anschlussregeln des VDE (TAR) zu beachten und einzuhalten.
Folgende Übersicht umfasst alle Anschlussregeln für die jeweiligen Spannungsbereiche:
Anmeldung für steckerfertige Erzeugungsanlagen bis 0,6 kVA Wechselrichterleistung
Formular_Anmeldung-Steckerfertige-PV-Anlage.pdf
Nähere Informationen unter www.vde.com/de/fnn
Anmeldung für Anlagenleistungen an einem Netzanschlusspunkt
< 135 kW (gemäß VDE-AR-N 4105)
1 A. Anmeldung Erzeugungsanlage
Unterlagen für die Anmeldung einer Erzeugungsanlage
Für die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage müssen Sie als Anschlussnehmer folgende Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der Ausführung bei der T.W.O. einreichen:
- Formular E.1 Antragstellung
- Formular E.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen
- Formular E.3 Datenblatt Speicher
- Messkonzepte Niederspannung
- ohne Speicher
- mit Speicher
(gemäß VDE-FNN „Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz“) - abweichendes Messkonzept inkl. Mess- und Schutzeinrichtung
(einpolige Darstellung ab Netzanschluss mit bereits vorhandenen Erzeugungsanlagen)
- Einheitenzertifikat für Wechselrichter nach VDE-AR-N 4105:2018-11
- Einheitenzertifikat für NA-Schutz nach VDE-AR-N 4105:2018-11
- Lageplan hier
- mit Bezeichnung,
- Grenzen,
- Schraffierung der geplanten Bebauungsfläche
- Datenblatt Wechselrichter (Herstellerunterlagen)
- Datenblatt Speicher (Herstellerunterlagen)
- ggf. Vollmacht des Anschlussnehmers (Grundstückseigentümer)
Zusätzliche Unterlagen für eine E-Ladeeinrichtung
- Formular B.3 Datenblatt für Ladeeinrichtung Elektrofahrzeuge
- Datenblatt E-Ladeeinrichtung (Herstellerunterlagen)
1 B. Anmeldung/Nachrüstung Stromspeicher und Inbetriebnahme
Unterlagen für die Anmeldung eines Speichers
Für die Anmeldung Ihres Speichers müssen Sie als Anschlussnehmer folgende Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der Ausführung bei der T.W.O. einreichen:
- Formular E.1 Antragstellung
- Formular E.3 Datenblatt Speicher
- Messkonzepte
- mit Speicher
(gemäß VDE-FNN „Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz“) - abweichendes Messkonzept inkl. Mess- und Schutzeinrichtung
(einpolige Darstellung ab Netzanschluss mit bereits vorhandenen Erzeugungsanlagen)
- mit Speicher
- Einheitenzertifikat für Wechselrichter nach VDE-AR-N 4105:2018-11
- Einheitenzertifikat für NA-Schutz nach VDE-AR-N 4105:2018-11
- Datenblatt Wechselrichter (Herstellerunterlagen)
- Datenblatt Speicher (Herstellerunterlagen)
- ggf. Vollmacht des Anschlussnehmers (Grundstückseigentümer)
Inbetriebnahme des Speichers
Nach Anmeldung des Speichers (ohne Netzeinspeisung) reichen Sie das Inbetriebsetzungsprotokoll für Speicher zur Inbetriebnahme vollständig ausgefüllt bei uns ein.
Bei Anmeldung eines Speichers mit Netzeinspeisung ist eine Einspeisezusage vor der Inbetriebnahme zwingend erforderlich.
2. Prüfung des Netzanschlusses und Netzanschlusszusage
Die Netzanschlussprüfung erfolgt durch den Netzbetreiber. Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung des Anschlussgesuchs inkl. der Netzanschlussprüfung erst nach Vorliegen der vollständigen und konsistenten Anmeldeunterlagen erfolgen kann.
Nach der Netzanschlussprüfung erfolgt grundsätzlich eine schriftliche Einspeisezusage an den Anlagenbetreiber. Eine Beauftragung für das Einspeisemanagement (Rundsteuerempfänger oder Fernwirkanlage) wird der Einspeisezusage beigefügt. Der Rundsteuerempfänger bzw. die Fernwirkanlage wird bei Beauftragung konfiguriert und zur Abholung bereitgestellt. Die Montage muss durch einen konzessionierten Installateur erfolgen.
3. Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage
Spätestens eine Woche vor der geplanten Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage und/oder des Speichers übergibt der Anlagenerrichter dem Netzbetreiber den fertig ausgefüllten und unterschriebenen Inbetriebsetzungsauftrag (Formular Auftrag zur Inbetriebsetzung nach §14 NAV).
Die Abnahme vor Ort erfolgt gemeinsam mit dem Anlagenbetreiber, dem Errichter der Anlage sowie einem Mitarbeiter der T.W.O.
4. Registrierung der Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister
Die Registrierung Ihrer Erzeugungsanlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der Anlage beim Marktstammdatenregister erfolgen.
Bei einer verspäteten Registrierung erlischt der Vergütungsanspruch für den erzeugten Strom bis zur Registrierung.
Weitere Informationen zur Registrierung der Erzeugungsanlage beim Marktstammdatenregister hier.
Anmeldung für Anlagenleistungen an einem Netzanschlusspunkt
ab 135 kW bis zu 36 MW Summenleistung (gemäß VDE-AR-N 4110)
1. Anmeldung
Zur leistungsgerechten Auslegung des Netzanschlusses sowie zur Beurteilung möglicher Netzrückwirkungen und zur Bestimmung der Art der Messeinrichtung müssen Sie als Anschlussnehmer folgende Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der Ausführungen bei der T.W.O. einreichen:
- Angaben über die anzuschließenden elektrischen Anlagen
Verwenden Sie hierzu Formular E.1 „Antragstellung“ - Lageplan, aus dem Orts- und Straßenlage, die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie grafisch hervorgehoben der Errichtungsort der Erzeugungseinheiten hervorgeht
- Datenblatt mit den technischen Daten der Erzeugungsanlage
Verwenden Sie hierzu Formular E.8 „Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers – Mittelspannung“ - Deckblätter der Einheitenzertifikate und wenn erforderlich der Komponentenzertifikate und jeweils der digitale barrierefreie Auszug aus dem Prüfbericht „Netzverträglichkeit“ der FGW TR 3 für alle in der Erzeugungsanlage vorgesehenen Typen von Erzeugungseinheiten.
Diese Unterlagen bekommen Sie in der Regel vom Hersteller der Erzeugungseinheiten. Alternativ verwenden Sie Formular E.13 „Einheitenzertifikat“ und Formular E.14 „Komponentenzertifikat“
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte Kapitel 4 der VDE AR-N 4110:2018-11
2. Einreichen des Anlagenzertifikats
Der Anschlussnehmer hat im Planungsprozess der Erzeugungsanlage ein Anlagenzertifikat dem Netzbetreiber mindestens 8 Wochen vor Baubeginn beim Netzbetreiber vorzulegen.
Dabei wird zwischen den folgenden drei Anlagenzertifikaten unterschieden:
- Anlagenzertifikat A: Standard Anlagenzertifikat;
- Anlagenzertifikat B: vereinfachtes Anlagenzertifikat (nur bei Anschlüssen von Erzeugungsanlagen zwischen PAmax > 135 kW und PAmax“ < 950 kW an Mittelspannungsnetze);
- Anlagenzertifikat C: Anlagenzertifikat für Einzelnachweise.
Die Zuordnung einer Erzeugungsanlage in die verschiedenen Nachweisverfahren (PAmax > 135 kW und Pmax > 950 kW) ergibt sich aus der maximalen Wirkleistungen PAmax aller Bestands- und aller neu anzuschließenden Erzeugungseinheiten mit gemeinsamen Netzanschlusspunkt, wobei nur Erzeugungseinheiten aus Erzeugungsanlagen mit PAmax > 135 kW Berücksichtigung finden. Dabei ist es unerheblich, ob die Erzeugungseinheiten in das Netz des Netzbetreibers einspeisen oder nicht.
3. Weitere Schritte im Rahmen der Inbetriebsetzungs- und Betriebsphase
Alle weiteren Informationen zum Anschluss und Konformitätserklärung Ihrer Erzeugungsanlage und die weiteren Schritte im Rahmen der Inbetriebsetzungs- und Betriebsphase entnehmen Sie bitte der VDE AR-N 4110:2018-11. Die Anwendungsregeln des VDE können Sie beim VDE kostenpflichtig erwerben.
4. Registrierung der Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister
Die Registrierung Ihrer Erzeugungsanlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen.
Bei einer verspäteten Registrierung erlischt der Vergütungsanspruch für den erzeugten Strom bis zur Registrierung.
Weitere Informationen zur Registrierung der Erzeugungsanlage beim Marktstammdatenregister hier.
EEG-Einspeisung
Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, in der geläufigen Kurzfassung Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) genannt, soll den Ausbau von Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen fördern.
Gefördert wird die Erzeugung von Strom aus Wasserkraft, Deponiegas, Klärgas und Grubengas, Biomasse, Geothermie (Erdwärme), Windenergie sowie solarer Strahlungsenergie (z. B. Photovoltaik).
Der zuständige Netzbetreiber ist zum Anschluss der Anlage und zur Zahlung der festgelegten Vergütung verpflichtet. Die entstandenen Mehrkosten, d. h. die Differenz zwischen Vergütungssatz und Marktpreis des Stroms, werden unter den Energieversorgungsunternehmen (EVU) gleichmäßig aufgeteilt (Bundesweite Ausgleichsregelung) und fließen somit als zusätzlicher Kostenfaktor in Form der sogenannten EEG-Umlage in die Kalkulation und Abrechnung der Endverbraucherpreise ein.
Weitere Informationen zur Einspeisevergütung finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Formular_Antrag-auf-Anschluss-oder-Veränderung-einer-EEG-Anlage.pdf
KWK-Einspeisung
Mit dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) werden in der Bundesrepublik Deutschland der Erhalt, die Modernisierung und der Ausbau von KWK-Anlagen gefördert, die mit fossilen Energien betrieben werden. Betreiber erhalten je nach Anlagentypus und Baujahr Boni und Zuschläge, wenn sie Strom in einer KWK-Anlage produzieren.
Formular_Antrag-auf-Anschluss-oder-Veränderung-einer-KWK-Anlage.pdf