Marktkommunikation Strom
Verträge
Der Netzzugang ist im Wesentlichen durch das Energiewirtschaftsgesetz sowie die Festlegungen durch die BNetzA geregelt. Die maßgeblichen vertraglichen Regelwerke und Verträge finden Sie hier:
Netzentgelte
Die Anreizregulierung auf Basis des EnWG regelt die Netzentgelte für Strom. Die Netzentgelte sind für jedes Netz einmal pro Jahr zu kalkulieren, die Genehmigung erfolgt durch die Landesregulierungsbehörde .
Netzzugangsbedingungen
Der Anschluss einer Anlage des Anschlussnehmers an das Stromversorgungsnetz der TWO erfolgt auf Basis von festgelegten Netzzugangsbedingungen. Die entsprechenden Bedingungen können Sie hier herunterladen:
Veröffentlichungspflichten
Gemäß den Regelungen des EnWG und den zugehörigen Verordnungen (u.a. StromNEV) stellen wir nachfolgende Daten unseres Netzes zur Verfügung:
Hinweis: Trotz aller Sorgfalt kann es vorkommen, dass Sie Daten benötigen, die den Veröffentlichungspflichten unterliegen, die dennoch nicht auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung stehen. In dem Fall nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf unter der Telefonnummer 05201 858-0 oder an die Mailadresse netznutzung@two.de.
Rechtlicher Hinweis
Alle Gesetze, Verordnungen und Normen rund um das Thema Energie finden Sie auf der www.gesetze-im-internet.de