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Sind mit dem Ergebnis des neuen Kooperationsvertrags zufrieden (v.l.): Ferdinand Geisthoff (Kooperationsberater, Landwirtschaftskammer NRW), Burkhard Stüssel (Beiratsvorsitzender Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft) und Jens Kohlmeier (TWO, stellvertretender Beiratsvorsitzender Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft).

Neuer Kooperationsvertrag

5. Dezember 2023

Kooperation aus Wasserversorgern und Landwirt*innen für den Gewässerschutz hat unbefristeten Vertrag verabschiedet.

Die „Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft“ zwischen den in den Wasserschutzgebieten ansässigen Landwirt*innen und den heimischen Versorgungsunternehmen im Kreis Gütersloh hat sich auf einen neuen unbefristeten Kooperationsvertrag geeinigt. Der Vertrag enthält Vorgaben für die Landwirt*innen, die über das Ordnungsrecht hinausgehen und für den Wasserschutz von Bedeutung sind. So werden zum Beispiel die Sperrfristen für organische Düngemittel im Wasserschutzgebiet ausgedehnt. Ziel des Zusammenschlusses Landwirtschaft/Wasserwirtschaft ist die Bereitstellung von sauberem Trinkwasser, das für jeden zugänglich ist. Gemeinsam setzt sich die Kooperation für den Gewässerschutz ein, indem sie Beratungsstrategien und Lösungsansätze entwickelt. Vonseiten der Wasserversorger gehören folgende Unternehmen der Kooperation an: die Stadtwerke Bielefeld GmbH, das Wasserwerk Stadt Borgholzhausen, die Technische Werke Osning GmbH, der Wasserbeschaffungsverband Isselhorst, die Wasserwerk Mühlgrund GmbH & Co. KG., die Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH, die Trinkwasserversorgungsgemeinschaft Bokel e. V., die Gemeindewerke Steinhagen GmbH sowie die Wasserwerke der Stadt Werther (Westf.).

Ab dem 01.01.2024 wird auch der neue Wasserversorger, die Stadtwerke Schloß Holte-Stukenbrock GmbH, der Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft Kreis Gütersloh beitreten. Die Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft Kreis Gütersloh gibt es bereits seit 1992. Die in den Kooperationsgebieten (Wasserschutzgebieten) wirtschaftenden Landwirt*innen können freiwillig Mitglied werden. Derzeit gehören 110 Landwirt*innen der Kooperation an. Sie verpflichten sich durch den Beitritt zu einer ordnungsgemäßen, umweltverträglichen Landbewirtschaftung mit besonderer Sensibilität für Gewässerschutz. Die Mitglieder erhalten im Gegenzug eine einzelbetriebliche Düngeberatung und nehmen unter anderem am sogenannten N-min Programm teil. Aufgrund der schon im Boden vorhandenen mineralisierten Stickstoffmengen kann dann eine gezielte und bedarfsgerechte Düngung erfolgen.

Bildzeile:
Sind mit dem Ergebnis des neuen Kooperationsvertrags zufrieden (v.l.): Ferdinand Geisthoff (Kooperationsberater, Landwirtschaftskammer NRW), Burkhard Stüssel (Beiratsvorsitzender Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft) und Jens Kohlmeier (TWO, stellvertretender Beiratsvorsitzender Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft). (Foto: TWO / Stephanie Gomolka)

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