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Störung
Rückwirkende Umzugsmeldungen künftig nicht mehr möglich.
Zum 6. Juni 2025 tritt eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (§20a EnWG) in Kraft. Diese verpflichtet alle Energieversorger, ihre Prozesse für Umzugsmeldungen zu überarbeiten. Künftig sind rückwirkende An- oder Abmeldungen bei Umzügen nicht mehr zulässig. Auch nachträgliche Korrekturen von Einzugs- oder Auszugsdaten können dann nicht mehr vorgenommen werden.
Zur Vereinheitlichung der Abläufe setzen wir diese Vorgaben bereits jetzt und für alle Sparten – Strom, Gas, Wasser und Wärme – um.
Die wichtigsten Neuerungen für Sie im Überblick:
Ihre Umzugsmeldung können Sie weiterhin ganz einfach persönlich, telefonisch, per E-Mail oder Online-Formular einreichen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Rahmen der Marktregulierung den sogenannten „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ (kurz: LFW24) eingeführt. Dieser verpflichtet die Marktteilnehmer, einen Wechsel des Stromanbieters an Werktagen innerhalb von 24 Stunden abzuwickeln.
Beispiel Lieferantenwechsel: Sendet der Lieferant montags eine Anmeldeanfrage zur Energieversorgung an den Netzbetreiber, muss die Rückmeldung des Netzbetreibers spätestens dienstags erfolgen. Diese Neuerung betrifft nicht nur Versorger, sondern bringt auch für Sie als Kund*in Veränderungen mit sich.
Sie profitieren von einem schnelleren und unkomplizierteren Wechselprozess Ihres Stromanbieters. An der Beantragung selbst ändert sich wenig – wichtig ist jedoch, dass Sie zukünftig bei einem Anbieterwechsel Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID) angeben. Die MaLo-ID kennzeichnet eindeutig den Ort, an dem Energie bezogen oder eingespeist wird. Sie ermöglicht eine präzise Zuordnung und erleichtert die Datenverarbeitung erheblich. Die elfstellige Kennnummer finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung. Alternativ können Sie auch die Zählernummer angeben.
Wichtig: Die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Ihres bestehenden Energievertrags bleiben von dieser Regelung unberührt. Das bedeutet: Auch wenn ein technischer Wechsel innerhalb von 24 Stunden möglich ist, können vertragliche Vereinbarungen den tatsächlichen Wechseltermin einschränken.
Ab Juni 2025 können Umzüge nicht mehr rückwirkend gemeldet werden. An- und Abmeldungen sind künftig nur noch für zukünftige Termine möglich. Um Verzögerungen, zusätzliche Kosten oder technische Probleme zu vermeiden, müssen Sie Ihren Umzug mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin bei uns melden.
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