Preisbremsenfür Strom, Gas und Wärme
Die stark gestiegenen Energiekosten führen zu deutlichen Mehrbelastungen für Verbraucher*innen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung im Dezember 2022 Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom beschlossen. Diese Preisbremsen werden vom Bund finanziert und federn die deutlich gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmepreise ab, indem ein festgelegtes Verbrauchskontingent einem Preisdeckel unterliegt und zu günstigeren Konditionen genutzt werden kann. Für den restlichen Verbrauch muss der tarifabhängige Arbeitspreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin. Die Preisbremsen starten ab März 2023 und sind rückwirkend auch auf Januar und Februar 2023 anzuwenden.
Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
Strompreisbremse
Gas- und Wärmepreisbremse
Allgemeine Fragen
Wir weisen daher darauf hin, dass aus den oben genannten Inhalten kein Anspruch abzuleiten ist. Grundsätzlich gelten die Inhalte der Gesetze in der jeweils gültigen Fassung. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/strompreisbremse-2125002





