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Häufige Fragen

Antworten zu den Themen Strom, Gas und Wasser finden Sie hier.

Preisbremsenfür Strom, Gas und Wärme

Wie profitieren private Haushalte, Vereine und kleine Unternehmen?

Sie erhalten 80 % des bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 ct/kWh. Für Verbräuche oberhalb dieses Basiskontingents gilt der tarifabhängige Arbeitspreis. Wenn die Stromkundinnen und – kunden weniger als 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs nutzen, erhalten sie trotzdem die Entlastung in voller Höhe. So bleibt der volle Einsparanreiz erhalten.

Wie profitieren mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 kWh Verbrauch?

Kundinnen und Kunden mit einem Stromverbrauch von mehr als 30 000 kWh im Jahr, erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an. Da der Preis nur für 70 Prozent des Verbrauchs aus dem Jahr 2021 begrenzt wird, bleibt für Unternehmen ein starker Anreiz, Strom einzusparen. Denn für jede Kilowattstunde, die zusätzlich verbraucht wird, gilt der höhere Marktpreis für Strom.

Beispielrechnung Strompreisbremse für private Haushalte

Prognostizierter Jahresverbrauch: 3.500 kWh

Aktueller TWO Strom VarioBEST Arbeitspreis (Preisstufe: Best4TWO): 47,91 Cent/kWh

Arbeitspreis-Deckel (Bremse): 40,00 Cent/kWh


Kosten ohne Preisbremse:

3.500 kWh x 0,4791 €/kWh = 1.676,85 €/Jahr (139,74 €/Monat)

Berechnung der Entlastung:

3.500 kWh x 0,8 x (0,4791 €/kWh – 0,40 €/kWh) = 221,48 €/Jahr Entlastungsbetrag (18,46 €/ Monat)

Kosten unter Berücksichtigung der Preisbremse:

47,91 ct/kWh brutto für 20 % ca. 700 kWh

40,00 ct/kWh brutto für 80 % ca. 2.800 kWh

(700 kWh x 0,4791 €/kWh) + (2.800 kWh x 0,40 €/kWh) = 1.455,37 €/Jahr (121,28 €/Monat)


Sparen lohnt sich:

Wenn Sie am Ende des Jahres weniger Strom verbraucht haben als prognostiziert, bekommen Sie auf Ihrer Endabrechnung Geld zurück. Dabei gilt: Es lohnt sich, Strom einzusparen, weil die Entlastung nicht vom tatsächlichen Verbrauch abhängt. Bei einer Energieeinsparung von 20 % reduzieren sich in diesem Beispiel die jährlichen Stromkosten auf 1.120 € im Jahr (93 €/Monat). Wer sogar 30 % Energie spart, zahlt nur 952 € im Jahr (79 €/Monat) und hat somit einen deutlichen Kostenvorteil.

Wichtig: In den Berechnungen ist der zusätzliche Grundpreis nicht berücksichtigt. Die genaue Entlastung hängt von Ihrem tarifabhängigen Arbeitspreis und Ihrem Verbrauch ab.

Wie werden private Haushalte, Vereine, kleine und mittlere Unternehmen entlastet?

Sie zahlen ab dem 1. März 2023, rückwirkend auch ab dem 1. Januar 2023, für 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs einen gedeckelten Arbeitspreis von

  • Gas: 12 Cent brutto pro Kilowattstunde
  • Wärme: 9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde

Hier sind die Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlasste Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer bereits enthalten.

Wie profitiert die Industrie mit registrierender Leistungsmessung (RLM)?

Sollte der Jahresverbrauch größer als 1,5 Mio. kWh pro Jahr bei Gas/Wärme sein, gelten die Konditionen für Unternehmen bzw. für Vielverbraucher. Für 70 % ihrer im September 2022 gültigen Jahresverbrauchsprognose gilt ein gedeckelter Arbeitspreis von

  • Gas: 7 Cent netto pro Kilowattstunde (kWh)
  • Wärme: 7,5 Cent netto pro Kilowattstunde (kWh)

Hier kommen noch die Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlassten Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer hinzu.

Beispielrechnung Gaspreisbremse für private Haushalte

Prognostizierter Jahresverbrauch: 20.000 kWh

Aktueller TWO Erdgas VarioBEST Arbeitspreis (Preisstufe: Best4TWO): 15,528 Cent/kWh

Arbeitspreis-Deckel (Bremse): 12,000 Cent/kWh


Kosten ohne Preisbremse:

20.000 kWh x 0,15528 €/kWh = 3.106 €/Jahr (258,80 €/Monat)

Berechnung der Entlastung:

20.000 kWh x 0,8 x (0,15528 €/kWh – 0,12 €/kWh) = 564,48 €/Jahr Entlastungsbetrag (47 €/ Monat)

Kosten unter Berücksichtigung der Preisbremse:

15,528 ct/kWh brutto für 20 % ca. 4.000 kWh

12,00 ct/kWh brutto für 80 % ca. 16.000 kWh

(4.000 kWh x 0,15528 €/kWh) + (16.000 kWh x 0,12 €/kWh) = 2.541,12 €/Jahr (211,76 €/Monat)


Sparen lohnt sich:

Wenn Sie am Ende des Jahres weniger Gas oder Wärme verbraucht haben als prognostiziert, bekommen Sie auf Ihrer Endabrechnung Geld zurück. Dabei gilt: Es lohnt sich, Energie einzusparen, weil die Entlastung nicht vom tatsächlichen Verbrauch abhängt. Bei einer Energieeinsparung von 20 % reduzieren sich in diesem Beispiel die jährlichen Energiekosten auf 1.920 € im Jahr (160 €/Monat). Wer sogar 30 % Energie spart, zahlt nur 1.609 € im Jahr (134 €/Monat) und hat somit einen deutlichen Kostenvorteil.

Wichtig: In den Berechnungen ist der zusätzliche Grundpreis nicht berücksichtigt. Die genaue Entlastung hängt von Ihrem tarifabhängigen Arbeitspreis und Ihrem Verbrauch ab.

Wann erhalten Sie die Entlastung?

Zwar gelten die Energiepreisbremsen bereits ab dem 1. Januar 2023, jedoch ist eine Umsetzung dieser Entlastung so kurzfristig nicht möglich, so dass diese ab März 2023 greifen. Ab März 2023 fällt somit der Abschlag geringer aus. Die Entlastungsbeträge aus den Monaten Januar und Februar 2023 werden voraussichtlich mit dem März-Abschlag gutgeschrieben bzw. verrechnet.

Müssen Sie etwas tun, um die Entlastung zu erhalten?

Sie müssen im Regelfall nichts tun. Der Entlastungsbetrag wird durch die TWO automatisch im Rahmen der Preisbremse berücksichtigt. Sollten Sie für die Abschlagszahlung einen Dauerauftrag eingerichtet haben oder per Überweisung oder in bar zahlen, können Sie Ihren Abschlag ab März 2023 um den errechneten monatlichen Entlastungsbetrag reduzieren. Der Entlastungsbetrag bzw. der neue Abschlag wird Ihnen zeitnah schriftlich mitgeteilt.