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Häufige Fragen

Antworten zu den Themen Strom, Gas und Wasser finden Sie hier.

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TWO Strom Flex(ibel nutzen)Unser dynamischer Tarif

Strom zum Börsenpreis

Was ist ein dynamischer Stromtarif?

Wie setzt sich der Preis zusammen?

Wie gewohnt setzt sich der Strompreis aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis ist nach wie vor ein fixer Betrag, der sowohl die Grundkosten für Netz- und Messstellenbetrieb als auch unsere internen Kosten abdeckt.

Der verbrauchsabhängige Arbeitspreis enthält weiterhin nicht variable Teile wie etwa Steuern, Abgaben, Umlagen, Vertriebskostenaufschlag und Netzentgelte, die regional variieren können. Allerdings wird beim dynamischen Tarif ein  Teil des Arbeitspreises aufgrund der Kopplung mit den Börsenpreisen des Day-Ahead-Marktes jede Stunde bzw. Viertelstunde neu gebildet und ist damit stark variabel. Je nach Börsenpreis können die Stromkosten stark schwanken.

Das beeinflusst den Preis

Icon Erneuerbare Energien

Stromproduktion

Wenn viel Wind- und Sonnenenergie vorhanden sind, also auch viel Erneuerbare Energie produziert wird, ist der Börsenpreis niedriger. Wenn dahingegen viel Kohle oder Gas verstromt wird, steigt in der Regel der Preis. Im Verlauf eines Jahres treten Schwankungen in der Stromproduktion auf. Zum Beispiel erzielen Photovoltaikanlagen im Sommer höhere Strommengen als im Winter. Der Preis ist also davon abhängig, aus welchen Quellen der Strom erzeugt wird.

Icon Diagramm mit Preisschwankung

Angebot & Nachfrage

Ähnlich wie in vielen anderen Märkten beruhen die Schwankungen der Strompreise an der Börse auf den grundlegenden Prinzipien von Angebot und Nachfrage. Steigt die Nachfrage nach Strom und ist das Angebot begrenzt, erhöhen sich die Preise. Im Gegensatz dazu sinken die Preise, wenn das Angebot hoch und die Nachfrage gering ist. Dieser kontinuierliche Wechsel zwischen Angebot und Nachfrage spielt eine entscheidende Rolle für die Dynamik des Strommarktes.

Icon Weltkugel

Externe Faktoren

Andere Faktoren wie Krisen oder politische Entscheidungen können ebenfalls einen bedeutenden Einfluss auf die Dynamik des Strommarktes haben. So können beispielsweise Steuervergünstigungen oder die Implementierung von Förderprogrammen für erneuerbare Energien die Preise beeinflussen. Darüber hinaus können politische Maßnahmen die Strompreise verändern.

Unterschied zu anderen Stromtarifen

Chancen und Risiken

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen gibt es für den Abschluss eines dynamischen Tarifs?

Ein intelligentes Messsystem (kurz: iMSys) ist zwingende Voraussetzung für einen dynamischen Tarif. Das iMSys, oft auch „Smart Meter“ genannt, ermöglicht die stündliche bzw. viertelstündliche Erfassung des Stromverbrauchs. Nur so können Börsenpreis und Stromverbrauch überhaupt gegenübergestellt werden und eine korrekte Abrechnung in Abhängigkeit des eigenen Verbrauchverhaltens durchgeführt werden. Hier finden Sie weitere Informationen zum intelligenten Messsystem. Für die Beantragung wenden Sie sich an imsys@two.de.

Darüber hinaus ist ein dynamischer Tarif ein rein digitales Produkt, sprich Sie müssen unser Onlineportal aktiv nutzen und dort angemeldet sein.

Was ist ein Smart Meter bzw. intelligenter Zähler und wozu wird er benötigt?

Ein Smart Meter, in der Fachsprache intelligentes Messsystem (kurz iMSys) genannt, besteht aus einer digitalen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit, dem „Smart-Meter-Gateway“, das dafür sorgt, dass die Verbrauchsdaten über das Internet kommuniziert werden können. So wird der tatsächliche Stromverbrauch der einzelnen Verbraucher genau erfasst und gespeichert. Erst hiermit wird die Grundlage dafür gelegt, dass Sie Ihren Verbrauch einsehen können und so einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch erhalten. Dadurch kann der Energieverbrauch bewusst gesenkt bzw. umverteilt und das Energienetz stabiler und effizienter gemacht werden. Zählerstände müssen durch Smart Meter zudem nicht mehr von Ihnen abgelesen werden, da sie aus der Ferne ausgelesen werden. Für die Umsetzung eines dynamischen Tarifs ist ein Smart Meter zwingend notwendig.

Wichtig: Eine sogenannte moderne Messeinrichtung, die beispielsweise den aktuellen Zählerstand auf einem digitalen Display anzeigt, ist noch kein intelligentes Messsystem. Erst durch das „Smart-Meter-Gateway“ wird dieses dazu befähigt, die Verbrauchswerte so genau zu erfassen, dass beispielsweise eine stündliche Abrechnung möglich ist.

Weitere Informationen können beispielsweise der Webseite der Bundesnetzagentur entnommen werden: Bundesnetzagentur – Messeinrichtungen / Zähler

Wie erhalte ich ein intelligentes Messsystem?

Um die Installation eines Smart Meters kümmert sich der zuständige lokale Messstellenbetreiber, der meist auch der Netzbetreiber ist. In Hatte (Westf.) ist das die TWO. Alternativ kann auch ein dritter Messstellenbetreiber beauftragt werden. Innerhalb von vier Monaten nach Bestellung soll der Messstellenbetreiber ein Smart Meter einbauen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum intelligenten Messsystem. Für die Beantragung wenden Sie sich an imsys@two.de.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Die Abrechnung erfolgt monatlich anhand der realen Verbrauchsdaten. Im Vergleich zu herkömmlichen Tarifen wird also kein monatlicher Abschlag mehr gezahlt. Dies bedeutet beispielsweise: In einem Wintermonat können Ihre Energiekosten deutlich höher sein als in einem Sommermonat.

Ihre stündlichen Verbrauchswerte und die hierzu passenden Börsenpreise können Sie der detaillierten Auflistung im TWO-Onlineportal entnehmen und hiermit Ihre Rechnung, die wir Ihnen digital zur Verfügung stellen, überprüfen.

Welchen Vorteil bieten herkömmliche Sondertarife mit Preisgarantie?

Im Gegensatz zum dynamischen Tarif bieten andere Sondertarife in der Regel einen festen Energiepreis, der sich über die vereinbarte Vertragslaufzeit nicht verändert. Diese Energiepreis-Garantie umfasst feste Beschaffungskosten. Sie zahlen somit den vereinbarten Preis rund um die Uhr und profitieren von einer garantierten Preisstabilität und Planungssicherheit.

Wie bei dem dynamischen Tarif gilt: Sollten sich andere Preisbestandteile (z.B. Steuern und Abgaben) unterjährig verändern, geben wir diese Veränderungen fair an Sie weiter.

 

Ist die Umrüstung auf Smart Meter in Deutschland Pflicht?

Die Bundesregierung hat einen verbindlichen Plan zum Rollout von Smart Metern bis 2030 vorgestellt. Demnach sind Messstellenbetreiber ab 2025 dazu verpflichtet, Verbraucher*innen mit einem Stromverbrauch ab 6.000 kWh/Jahr oder einer installierten Leistung von Erzeugungsanlagen ab 7 kW (z. B. durch eine Photovoltaikanlage) einen Smart Meter zu verbauen. Verbraucher*innen unter 6.000 kWh/Jahr Stromverbrauch, beziehungsweise unter 7 kW installierter Leistung, steht es frei sich für ein Smart Meter zu entscheiden.

Genauere Informationen können Sie beispielsweise der Webseite des BMWKs entnehmen: BMWK – Smart Meter: Intelligente Messsysteme für die Energiewende

Icon Telefon

Wir sind für Sie da

Team Handel & Vertrieb
Telefon: 05201 858-444
E-Mail: vertrieb@two.de