Wenn viel Wind- und Sonnenenergie vorhanden sind, also auch viel Erneuerbare Energie produziert wird, ist der Börsenpreis niedriger. Wenn dahingegen viel Kohle oder Gas verstromt wird, steigt in der Regel der Preis. Im Verlauf eines Jahres treten Schwankungen in der Stromproduktion auf. Zum Beispiel erzielen Photovoltaikanlagen im Sommer höhere Strommengen als im Winter. Der Preis ist also davon abhängig, aus welchen Quellen der Strom erzeugt wird.
Strom zum Börsenpreis
Ein dynamischer Stromtarif ist ein Sondertarif, bei dem die Preise variieren, abhängig von der Preisentwicklung der Strombörse. Im Gegensatz zu den meisten Sondertarifen, bei denen der Preis über einen vereinbarten Zeitraum garantiert konstant bleibt, können sich die Kosten für den Stromverbrauch bei einem dynamischen Tarif stündlich (bzw. ab März 2025 viertelstündlich) ändern.
Mit dem TWO Strom Flex können Sie auf die Preisbeweglichkeit der Börse setzen und dann Energie beziehen, wenn sie günstig ist. Im Idealfall planen Sie den täglichen Einsatz Ihrer energieintensiven Geräte vorausschauend, wenn der Preis niedrig ist und reduzieren so Ihre Stromkosten.
Alle wichtigen Informationen zu unserem dynamischen Stromtarif sowie Chancen und Risiken haben wir hier zusammengefasst.
Was ist ein dynamischer Stromtarif?
Der Preis pro Kilowattstunden orientiert sich an den aktuellen Börsenpreisen sogenannter „Day-Ahead-Märkte“ der Energiebörse EPEX-Spot SE. Auf dem Day-Ahead-Markt werden die Stromlieferungen für jede Stunde des folgenden Tages gehandelt. Anhand dieser Werte werden die Preise des dynamischen Tarifs stündlich bzw. ab März 2025 viertelstündlich ermittelt. Sie variieren je nach Angebot, Nachfrage und Tageszeit. Diese Preisänderungen an der Börse werden damit eins zu eins an die Verbraucher*innen weitergegeben.
Jeden Tag ab 14 Uhr sehen Sie die stundengenauen Preise des Folgetages live im TWO-Onlineportal. Durch diese Transparenz besteht die Möglichkeit, den Betrieb Ihrer energieintensiven Haushaltsgeräte wie z.B. Wasch- oder Spülmaschine in Zeitfenster mit günstigen Strompreisen zu legen. Allerdings bringen dynamische Tarife auch Risiken mit sich. Verbraucher*innen sind den Preisschwankungen am Markt ausgesetzt, was zu höheren Kosten führen kann, wenn der Stromverbrauch nicht optimiert wird.
Wie setzt sich der Preis zusammen?
Wie gewohnt setzt sich der Strompreis aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis ist nach wie vor ein fixer Betrag, der sowohl die Grundkosten für Netz- und Messstellenbetrieb als auch unsere internen Kosten abdeckt.
Der verbrauchsabhängige Arbeitspreis enthält weiterhin nicht variable Teile wie etwa Steuern, Abgaben, Umlagen, Vertriebskostenaufschlag und Netzentgelte, die regional variieren können. Allerdings wird beim dynamischen Tarif ein Teil des Arbeitspreises aufgrund der Kopplung mit den Börsenpreisen des Day-Ahead-Marktes jede Stunde bzw. Viertelstunde neu gebildet und ist damit stark variabel. Je nach Börsenpreis können die Stromkosten stark schwanken.
Unterschied zu anderen Stromtarifen
Es handelt sich bei dem dynamischen Tarif um ein rein digitales Produkt, welches die Nutzung des TWO-Onlineportals erfordert. So behalten Sie Ihre Verbräuche und die Börsenpreise immer im Blick. Dank dieser digitalen Transparenz können Sie Ihren Stromverbrauch so anpassen, dass Sie Energie in Zeiträumen nutzen, zu denen die Strompreise an der Börse besonders niedrig sind. Die visualisierte Darstellung Ihres Stromverbrauchs und die Preisabfrage an der Leipziger Energiebörse (EEX) finden Sie zukünftig in unserem TWO-Onlineportal.
Wichtige Voraussetzung: Um einen dynamischen Tarif abzuschließen, benötigen Sie vorab ein intelligentes Messsystem (iMSys). Das besteht aus einem digitalen Stromzähler („moderne Messeinrichtung“) sowie einer Kommunikationseinheit (dem „Smart-Meter-Gateway“, kurz: SMGW). Der intelligente Zähler misst nicht nur den Stromverbrauch, sondern sendet die entsprechenden Daten über ein zusätzliches Kommunikationsmodul direkt an den Netzbetreiber. Dadurch können die Börsenpreise dem Verbrauch der jeweiligen Stunde zugeordnet werden, um eine korrekte Abrechnung zu erstellen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum intelligenten Messsystem. Für die Beantragung wenden Sie sich an imsys@two.de.
Chancen und Risiken
Ein dynamischer Stromtarif bietet Verbraucher*innen die Möglichkeit, ihre Energiekosten aktiv zu beeinflussen, indem sie ihren Verbrauch auf günstigere Zeiträume verlagern. Diese Tarife können vorteilhaft sein, wenn der Stromverbrauch flexibel gestaltet werden kann, beispielsweise durch die geplante Nutzung von Haushaltsgeräten oder Ladung von E-Fahrzeugen in Zeiten niedriger Börsenpreise.
Ein weiterer Pluspunkt ist die potenzielle Förderung erneuerbarer Energien: Zu Zeiten hoher Einspeisung, etwa durch Solar- oder Windenergie, sinken die Börsenpreise häufig, was Verbraucher*innen motivieren kann, mehr Energie zu nutzen, wenn viel grüner Strom verfügbar ist. Durch den steigenden Ausbau erneuerbarer Energien erhöht sich allerdings die Preisvolatilität. So kann es zwar sehr günstige Preise geben, beispielsweise an langen Sonnentagen. Es kann aber auch genauso gut andersherum sehr hohe Preise geben, beispielsweise wenn weder die Sonne scheint noch ausreichend Wind vorhanden ist. So können hohe Stromrechnungen entstehen. Denn Geräte mit permanentem Stromverbrauch wie zum Beispiel Kühlschränke können nur schwer kostenoptimiert werden. Ein dynamischer Tarif garantiert folglich nicht automatisch geringere Kosten.
Verbraucher*innen sind so den Preisschwankungen am Markt ausgesetzt, was zu höheren Kosten führen kann, wenn der Stromverbrauch nicht entsprechend angepasst wird. Zudem setzt die Nutzung eines dynamischen Tarifs eine gewisse technische Ausstattung voraus, wie einen intelligenten Stromzähler (Smart-Meter-Gateway).
Stärken:
- Möglichkeit zur Kostenersparnis durch variable Börsenpreise
- Verlagerung des Strombezugs in günstige Börsenpreisphasen
- Transparente Preisgestaltung
- Detaillierte Nachverfolgung des Stromverbrauchs
Schwächen:
- Starke, unerwartete Schwankung der Strombörsenpreise möglich
- Intelligentes Messsystem (Smart-Meter-Gateway) erforderlich
- Eingeschränkte Optimierung bei Geräten mit konstantem Stromverbrauch
- Keine Planungssicherheit durch fehlende Energiepreisgarantie
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen gibt es für den Abschluss eines dynamischen Tarifs?
Ein intelligentes Messsystem (kurz: iMSys) ist zwingende Voraussetzung für einen dynamischen Tarif. Das iMSys, oft auch „Smart Meter“ genannt, ermöglicht die stündliche bzw. viertelstündliche Erfassung des Stromverbrauchs. Nur so können Börsenpreis und Stromverbrauch überhaupt gegenübergestellt werden und eine korrekte Abrechnung in Abhängigkeit des eigenen Verbrauchverhaltens durchgeführt werden. Hier finden Sie weitere Informationen zum intelligenten Messsystem. Für die Beantragung wenden Sie sich an imsys@two.de.
Darüber hinaus ist ein dynamischer Tarif ein rein digitales Produkt, sprich Sie müssen unser Onlineportal aktiv nutzen und dort angemeldet sein.
Was ist ein Smart Meter bzw. intelligenter Zähler und wozu wird er benötigt?
Ein Smart Meter, in der Fachsprache intelligentes Messsystem (kurz iMSys) genannt, besteht aus einer digitalen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit, dem „Smart-Meter-Gateway“, das dafür sorgt, dass die Verbrauchsdaten über das Internet kommuniziert werden können. So wird der tatsächliche Stromverbrauch der einzelnen Verbraucher genau erfasst und gespeichert. Erst hiermit wird die Grundlage dafür gelegt, dass Sie Ihren Verbrauch einsehen können und so einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch erhalten. Dadurch kann der Energieverbrauch bewusst gesenkt bzw. umverteilt und das Energienetz stabiler und effizienter gemacht werden. Zählerstände müssen durch Smart Meter zudem nicht mehr von Ihnen abgelesen werden, da sie aus der Ferne ausgelesen werden. Für die Umsetzung eines dynamischen Tarifs ist ein Smart Meter zwingend notwendig.
Wichtig: Eine sogenannte moderne Messeinrichtung, die beispielsweise den aktuellen Zählerstand auf einem digitalen Display anzeigt, ist noch kein intelligentes Messsystem. Erst durch das „Smart-Meter-Gateway“ wird dieses dazu befähigt, die Verbrauchswerte so genau zu erfassen, dass beispielsweise eine stündliche Abrechnung möglich ist.
Weitere Informationen können beispielsweise der Webseite der Bundesnetzagentur entnommen werden: Bundesnetzagentur – Messeinrichtungen / Zähler
Wie erhalte ich ein intelligentes Messsystem?
Um die Installation eines Smart Meters kümmert sich der zuständige lokale Messstellenbetreiber, der meist auch der Netzbetreiber ist. In Hatte (Westf.) ist das die TWO. Alternativ kann auch ein dritter Messstellenbetreiber beauftragt werden. Innerhalb von vier Monaten nach Bestellung soll der Messstellenbetreiber ein Smart Meter einbauen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum intelligenten Messsystem. Für die Beantragung wenden Sie sich an imsys@two.de.
Wie erfolgt die Abrechnung?
Die Abrechnung erfolgt monatlich anhand der realen Verbrauchsdaten. Im Vergleich zu herkömmlichen Tarifen wird also kein monatlicher Abschlag mehr gezahlt. Dies bedeutet beispielsweise: In einem Wintermonat können Ihre Energiekosten deutlich höher sein als in einem Sommermonat.
Ihre stündlichen Verbrauchswerte und die hierzu passenden Börsenpreise können Sie der detaillierten Auflistung im TWO-Onlineportal entnehmen und hiermit Ihre Rechnung, die wir Ihnen digital zur Verfügung stellen, überprüfen.
Welchen Vorteil bieten herkömmliche Sondertarife mit Preisgarantie?
Im Gegensatz zum dynamischen Tarif bieten andere Sondertarife in der Regel einen festen Energiepreis, der sich über die vereinbarte Vertragslaufzeit nicht verändert. Diese Energiepreis-Garantie umfasst feste Beschaffungskosten. Sie zahlen somit den vereinbarten Preis rund um die Uhr und profitieren von einer garantierten Preisstabilität und Planungssicherheit.
Wie bei dem dynamischen Tarif gilt: Sollten sich andere Preisbestandteile (z.B. Steuern und Abgaben) unterjährig verändern, geben wir diese Veränderungen fair an Sie weiter.
Ist die Umrüstung auf Smart Meter in Deutschland Pflicht?
Die Bundesregierung hat einen verbindlichen Plan zum Rollout von Smart Metern bis 2030 vorgestellt. Demnach sind Messstellenbetreiber ab 2025 dazu verpflichtet, Verbraucher*innen mit einem Stromverbrauch ab 6.000 kWh/Jahr oder einer installierten Leistung von Erzeugungsanlagen ab 7 kW (z. B. durch eine Photovoltaikanlage) einen Smart Meter zu verbauen. Verbraucher*innen unter 6.000 kWh/Jahr Stromverbrauch, beziehungsweise unter 7 kW installierter Leistung, steht es frei sich für ein Smart Meter zu entscheiden.
Genauere Informationen können Sie beispielsweise der Webseite des BMWKs entnehmen: BMWK – Smart Meter: Intelligente Messsysteme für die Energiewende