Schützen Sie mit uns das Haller Grundwasser
Zum Schutz des Haller Grundwassers gelten in einem weiten Umkreis um unsere Brunnen strenge Gesetze, deren Einhaltung regelmäßig kontrolliert wird.
Aufgeteilt ist das Haller Wasserschutzgebiet (WSG) in drei Zonen, deren Grenzen aus der Karte hervorgehen.
Diese Grafik zeigt die Wasserschutzgebiete in Halle Westfalen im Überblick. Hier können Sie eine feinere Karte herunterladen.
In den Schutzzonen gilt:
Zone 1
Der Fassungsbereich des Brunnens markiert einen Bereich von zehn Metern rund um jeden Brunnenschacht. Die Zone I muss den Schutz der Gewinnungsanlagen und ihrer unmittelbaren Umgebung vor jeglichen Verunreinigungen und Beeinträchtigungen gewährleisten. In der Zone I sind alle Handlungen verboten, die nicht dem ordnungsgemäßen Betreiben, Warten oder Unterhalten des Wasserwerkes und seiner Wassergewinnungsanlage, der behördlichen Überwachung der Wasserversorgung oder dem Ausüben der Gewässeraufsicht dienen. Das Betreten der Zone I ist nur solchen Personen gestattet, die im Auftrag des Wasserversorgungsunternehmens handeln oder mit behördlichen Überwachungsaufgaben betraut sind.
Die 13 zurzeit genutzten Trinkwasserbrunnen der TWO werden regelmäßig kontrolliert. Schwere Deckel und hochsensible Alarmmelder, deren Signale in der TWO-Leitstelle und einem privaten Wachdienst auflaufen, schützen vor fremdem Zugriff. Die für den Wasserschutz in Halle zuständige Behörde ist die Abteilung Tiefbau untere Wasserbehörde beim Kreis Gütersloh (Tel. 05241 85-0).
Zone 2
Die Zone II (engere Schutzzone) soll den Schutz vor Verunreinigungen durch pathogene Mikroorganismen (z. B. Viren, Bakterien, Parasiten und Wurmeiern) und vor sonstigen Beeinträchtigungen gewährleisten, die von verschiedenen menschlichen Tätigkeiten und Einrichtungen ausgehen und wegen ihrer Nähe zur Fassungsanlage besonders gefährdend sind.
Extensive Bewirtschaftung von Grünland ist in der Zone II für den Schutz des Grundwassers besonders wichtig, da kein Grünlandumbruch erlaubt wird und so keine Stoffe ins Grundwasser gelangen, die die Qualität beeinträchtigen.
Zone 3A
Die Zone III (weitere Schutzzone) soll den Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder schwer abbaubaren chemischen und vor radioaktiven Verunreinigungen, gewährleisten. Die Schutzzone III beschreibt das Einzugsgebiet für die Brunnen. Die Schutzzone III wird aufgrund der gegebenen hydrogeologischen Verhältnisse in zwei Zonen (III A und III B) unterteilt.
Verbot von Erdwärmepumpenanlagen, Verbot von Einsatz wassergefährdender Stoffe – Erdwärmekollektoren dürfen nur wassergeführt sein.
Einleitung von Niederschlagswasser je nach Verschmutzung und Art der Versickerung genehmigungspflichtig bzw. verboten.
Zone 3B
Die Zone III (weitere Schutzzone) soll den Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder schwer abbaubaren chemischen und vor radioaktiven Verunreinigungen, gewährleisten. Die Schutzzone III beschreibt das Einzugsgebiet für die Brunnen. Die Schutzzone III wird aufgrund der gegebenen hydrogeologischen Verhältnisse in zwei Zonen (III A und III B) unterteilt.
- Wärmepumpen aller Art sind genehmigungspflichtig, Genehmigung erteilt die Untere Wasserbehörde Kreis Gütersloh
- Genehmigungspflicht bei Bebauung neuer Gewerbe- und Industriegebiete
- Genehmigungspflicht bei Umbrechen oder Umwandeln von Dauergrünland
- Genehmigungspflicht für Erdwärmepumpen und Erdwärmekollektoren
- Verbot von Wärmepumpen als Direktverdampferanlage
- Verbot von Pflanzenschutzmitteln, Ausnahme: unter Beachtung des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) und nach vorheriger Absprache mit der Landwirtschaftskammer
Einleitung von Niederschlagswasser je nach Verschmutzung und Art der Versickerung genehmigungspflichtig bzw. verboten.
Weitere Informationen können Sie dem aktuell gültigen Amtsblatt entnehmen.
Wasserschonendes Verhalten im Alltag - das schützt unser Grundwasser
1. Reinigungsmittel
Küche, Bad und WC lassen sich auch ohne »chemische Keulen« sauber halten. Nutzen Sie stattdessen natürliche Reinigungsmittel.
2. Waschmittel
Weniger ist mehr – Waschmittel sparsam dosieren. Dosierungsempfehlungen der Hersteller sind oft zu großzügig bemessen. Maßgeblich ist der Härtebereich des Trinkwassers. Die Wasserhärte in Halle liegt bei 14,9° dH.
3. Chemische Mittel im Garten
Setzen Sie im Garten keine chemischen Düngemittel oder Insektenschutzmittel ein, denn ein übermäßiger Gebrauch kann das Grundwasser belasten – nutzen Sie besser natürliche Mittel. Die Reste von Lösungs-, Pflanzenschutz- oder Holzschutzmitteln, Farben, Lacken oder anderen Chemikalien sollten Sie über den Sondermüll entsorgt werden, z. B. über das Gefahrstoffmobil.
4. Medikamente
Bringe Sie alte Medikamente in die Apotheke, sie gehören nicht in den Hausmüll oder Ausguss! Selbst modernste Klärwerke können viele Medikamentenwirkstoffe nicht aus dem Abwasser entfernen und das belastet auf lange Sicht das Grundwasser.
Hand in Hand mit der Landwirtschaft
Seit 1992 ist die T.W.O. GmbH Mitglied in der Landwirtschaftskooperation. Ziel der Kooperation ist es, durch die Reduktion von Düngemitteln die Stickstoffeinträge im Grundwasser weiter zu verringern. Hohe Priorität hat die Extensivierung von Grünland im Wasserschutzgebiet. Keine Pflanzenschutzmittel und geringe Ausbringung von Düngemitteln sind Ziel dieser Maßnahme. Landwirten wird dafür vertraglich festgelegte Ausgleichszahlungen gewährleistet. Dies hat sich in der Vergangenheit auch bewährt: Der Nitratgehalt im Trinkwasser liegt aktuell bei 12 mg/l und Bestandteile der Pflanzenschutzmittel sind nicht nachweisbar!
Auskünfte zur Kooperation erteilen Jens Kohlmeier (TWO) oder Ferdinand Geisthoff von der Landwirtschaftskammer (ferdinand.geisthoff@lwk.nrw.de, Telefon 02581 6379-72).
Ihre Ansprechpartnerin
Ilka Brömmelsiek
Wassermeisterin
Telefon: 05201 858-258
E-Mail: wasser@two.de