Ilka Brömmelsiek
Wassermeisterin
Telefon: 05201 858-258
E-Mail: wasser@two.de
Schützen Sie mit uns das Haller Grundwasser
Zum Schutz des Haller Grundwassers gelten in einem weiten Umkreis um unsere Brunnen strenge Gesetze, deren Einhaltung regelmäßig kontrolliert wird.
Aufgeteilt ist das Haller Wasserschutzgebiet (WSG) in drei Zonen, deren Grenzen aus der Karte hervorgehen.
Diese Grafik zeigt die Wasserschutzgebiete in Halle Westfalen im Überblick. Hier können Sie eine feinere Karte herunterladen.
In den Schutzzonen gilt:
Weitere Informationen können Sie dem aktuell gültigen Amtsblatt entnehmen.
Wasserschonendes Verhalten im Alltag - das schützt unser Grundwasser
1. Reinigungsmittel
Küche, Bad und WC lassen sich auch ohne »chemische Keulen« sauber halten. Nutzen Sie stattdessen natürliche Reinigungsmittel.
2. Waschmittel
Weniger ist mehr – Waschmittel sparsam dosieren. Dosierungsempfehlungen der Hersteller sind oft zu großzügig bemessen. Maßgeblich ist der Härtebereich des Trinkwassers. Die Wasserhärte in Halle liegt bei 14,9° dH.
3. Chemische Mittel im Garten
Setzen Sie im Garten keine chemischen Düngemittel oder Insektenschutzmittel ein, denn ein übermäßiger Gebrauch kann das Grundwasser belasten – nutzen Sie besser natürliche Mittel. Die Reste von Lösungs-, Pflanzenschutz- oder Holzschutzmitteln, Farben, Lacken oder anderen Chemikalien sollten Sie über den Sondermüll entsorgt werden, z. B. über das Gefahrstoffmobil.
4. Medikamente
Bringe Sie alte Medikamente in die Apotheke, sie gehören nicht in den Hausmüll oder Ausguss! Selbst modernste Klärwerke können viele Medikamentenwirkstoffe nicht aus dem Abwasser entfernen und das belastet auf lange Sicht das Grundwasser.
Hand in Hand mit der Landwirtschaft
Seit 1992 ist die T.W.O. GmbH Mitglied in der Landwirtschaftskooperation. Ziel der Kooperation ist es, durch die Reduktion von Düngemitteln die Stickstoffeinträge im Grundwasser weiter zu verringern. Hohe Priorität hat die Extensivierung von Grünland im Wasserschutzgebiet. Keine Pflanzenschutzmittel und geringe Ausbringung von Düngemitteln sind Ziel dieser Maßnahme. Landwirten wird dafür vertraglich festgelegte Ausgleichszahlungen gewährleistet. Dies hat sich in der Vergangenheit auch bewährt: Der Nitratgehalt im Trinkwasser liegt aktuell bei 12 mg/l und Bestandteile der Pflanzenschutzmittel sind nicht nachweisbar!
Auskünfte zur Kooperation erteilen Jens Kohlmeier (TWO) oder Ferdinand Geisthoff von der Landwirtschaftskammer (ferdinand.geisthoff@lwk.nrw.de, Telefon 02581 6379-72).




